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Approbationsordnung für Apotheker*innen (AAppO)

Die AAppO wird auf Grundlage der Bundes-Apothekerordnung vom Bundesgesundheitsministerium erlassen (aktuelle Fassung: 15.08.2019).

Sie gibt unter anderem die Regelstudienzeit von acht Semestern vor, regelt den inhaltlichen Ablauf des Pharmaziestudiums und legt fest, welche Leistungsnachweise innerhalb der Studienabschnitte und den einzelnen Fächern abgelegt werden müssen.


AAppO - Rechte und Pflichten

Rechte und Pflichten

Jede*r Studierende hat während der Ausbildung (Studium und PJ) zwei wichtige Rechtsbestimmungen zu beachten.

1. Studienordnung der Universität

Diese regelt Uni-interne Details. Du findest die Studienordnung in der Regel auf der Homepage der entsprechenden Fakultät.

2. AAppO (bundesweit verbindlich)

Ungeachtet der Bestimmungen der Studienordnungen haben Studierende in Deutschland ein Anrecht darauf (aber auch die Pflicht), dass die Bestimmungen der AAppO eingehalten werden.

Daher informiere Dich hier:

AAppO (AAppO im Original)

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