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Praktisches Jahr

Nach acht Semestern Universität und erfolgreich absolviertem 2. Staatsexamen schließt sich das Praktische Jahr an das Studium an. Während des Praktikums ist man Auszubildende*r, in der Regel jedoch nicht mehr Student*in. Ob und wann man allerdings exmatrikuliert wird, hängt von der jeweiligen Universität ab und davon, ob man sich für das Pharmaziediplom entscheidet.

Die Bestimmungen

Das Praktische Jahr gliedert sich in zwei Mal sechs Monate. Mindestens die Hälfte dieser Zeit muss in einer öffentlichen Apotheke in Deutschland abgeleistet werden; die verbleibenden sechs Monate können auch in einer Krankenhausapotheke, bei einem pharmazeutischen Unternehmen, an der Uni oder in anderen Einrichtungen absolviert werden. Über die Anerkennung eines z.B. im Ausland absolvierten Praktikums entscheidet das zuständige Landesprüfungsamt, in Zweifelsfällen sollte man sich schon einige Zeit vor Beginn bei der Behörde darüber erkundigen und sich das Ergebnis schriftlich mitteilen lassen.

Während diesen Jahres, in dem der/die Praktikant*in ganztägig unter Aufsicht eines Approbierten zu arbeiten hat, sollen die im Studium vermittelten Kenntnisse vertieft und sämtliche Fertigkeiten, die für die praktische Arbeit des Apothekers bzw. der Apothekerin notwendig sind, erlernt werden.

Geregelt wird die Praktische Ausbildung durch §4 der AAppO.

Mögliche Ausbildungsstätten:

Auswahl der Ausbildungsstätte

Der BPhD hat einen PJ-Ratgeber erarbeitet, der auch Informationen für ein mögliches Ableisten eines Teils des PJs in Industrie oder im Ausland enthält. Dieser stellt einen kurzen Leitfaden dar, wie man bei entsprechendem Wunsch am besten vorgeht.

Natürlich kann dies keine vollständige Liste mit Kontaktadressen sein, sondern nur Hinweise geben, die den Einstieg in die Thematik erleichtern. Für Fragen, die durch diese Unterlagen nicht geklärt werden können, steht Dir der PJ-Beauftragte des BPhD gerne zur Verfügung.

Tipps für das PJ

  • Der/die Pharmaziepraktikant*in bestimmt seine/ihre Ausbildungsapotheke! Daher sollten im Vorfeld sämtliche Erwartungen an die Ausbildungszeit klar sein, sowohl seitens des/der Praktikant*in als auch auf Seiten des/der potenziellen Arbeitgeber*in. Nur wenn beide Vorstellungen zusammenpassen, ist ein gutes Arbeits- und Lernklima zu erreichen.
  • Es ist unbedingt nötig, feste Ausbildungsvereinbarungen mit dem/der Chef*in zu treffen. Das kann zum Beispiel ein wöchentliches Thema sein, das im Besonderen behandelt wird oder ein fester Termin pro Woche, an dem sich der/die ausbildende Apotheker*in Zeit nimmt, Fragen zu beantworten. Auch Kritik, wo sie angebracht ist, kann in diesem Rahmen gut vorgebracht werden. Die Muster-Arbeitsbögen der Bundesapothekerkammer sind eine sehr gute Arbeitshilfe.
    Bewährt haben sich mancherorts auch wöchentliche Aufgaben, die von dem/der Chef*in gestellt und kontrolliert werden. Das kann zum Beispiel die Simulation eines Kundengespräches sein, zu dem im Vorfeld zum Krankheitsbild gehörige Themen erarbeitet werden.
  • Es empfehlt sich daher ein Ausbildungsheft zu führen, in dem solche Themen/Vereinbarungen eingetragen und abhakt werden, wenn sie zur Zufriedenheit durchgeführt wurden.

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