Liebe Kollegen,
ich habe folgende Frage.
Eine Patientin bekommt Gardasil - 3 Spritzen.
Die ersten 2 Dosen hat sie vor ihrem 18. Geburtstag erhalten. Da war sie ja befreit. Die 3. Dosis bekommt sie erst nach ihrem 18. Geburtstag.
Die Patientin hat behauptet sie müsse dann auch keine Zuzahlung leisten. Begründung: Die Immunisierung hat vor ihrem 18. Burzeltag begonnen.
Hat Sie recht?
LG
loganx

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. Letztlich war die Patientin einfach schusselig, dass sie sich nicht auch die dritte Impfung hat vor dem Geburtstag aufschreiben lassen - und der Rezeptanteil liegt ja noch deutlich unter dem vollen Arzneimittelpreis. Ggf. kann sie sich ja mit dem Kostenträger in Verbindung setzen - manche KK verzichten bei empfohlenen Schutzimpfungen auf den Eigenanteil. Grundsätzlich gilt aber für mich: über 18, keine Befreiung durch den Kostenträger --> Anteile werden fällig!

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