Hallo zusammen,
hier kann man nur noch anführen, dass die Impfung ja von der STIKO als Standardimpfung für Mädchen und junge Frauen aufgeführt ist. Insofern wundert es mich, dass der Arzt hier eine Einzelverordnung ausgestellt hat, denn diese Impfungen laufen im Normalfall wie Tetanus, etc. über den Sprechstundenbedarf bei Kinder- und Jugendärzten (bei Frauenärzten weiß ich es nicht, ich denke aber auch).
Ich denke also, wenn die junge Frau die dritte Impfung bei einem Arzt durchgeführt hat, der dies normalerweise nicht als Sprechstundenbedarf bezieht, muss sie auch die Anteile zahlen, da als Einzelverordnung ohne Ausnahme eine Zuzahlung erhoben wird.
MfG
Elke Schröder
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