Hallo Herr Freischlader,

auf unserem Kassenbon steht, wenn ein Kunde ein Privatrezept einlöst:
"Für quittierte Zuzahlungsbeträge gilt: Leistungsempfänger ist die Krankenkasse. Diese Rechnung berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug".
Was bedeutet das genau?

Vielen Dank und einen schönen "Herrentag".

Beste Grüße
Maike Noah