Hallo Herr Freischlader,
auf unserem Kassenbon steht, wenn ein Kunde ein Privatrezept einlöst:
"Für quittierte Zuzahlungsbeträge gilt: Leistungsempfänger ist die Krankenkasse. Diese Rechnung berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug".
Was bedeutet das genau?
Vielen Dank und einen schönen "Herrentag".
Beste Grüße
Maike Noah
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