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Thema: Brauchen Defekturen einen Beipackzettel

  1. #1
    Premium-User
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    Brauchen Defekturen einen Beipackzettel

    Hallo liebes Forum,

    Defetkrien gelten als FAM aber brauchen keine Herstellungserlaubnis. Bedeutet das der Beipackzettel entfällt?

    MfG

    Viktor Valchev

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Lars Frohn
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    Hallo Herr Valchev,

    Defekturen sind nach § 4 AMG Fertigarzneimittel. Eine Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG benötigt man in der Apotheke für Defekturen nicht, sofern der übliche Apothekenbetrieb nicht verlassen wird. Für Defekturarzneimittel gibt es nach § 21 AMG ebenfalls eine Ausnahme von der Zulassungspflicht. §14 ApBetrO regelt weiterhin, dass Defekturen vollständig nach § 10 AMG "Kennzeichnung" zu kennzeichnen sind, also mit allen Angaben auf der äußeren Umhüllung. Eine Packungsbeilage nach § 11 müssen sie nach der Kennzeichnungspflicht der ApBetrO §14 (2) nicht erstellen bzw. beilegen. Das ergibt sich also aus der Verordnung und nicht aus der Freistellung der Herstellungserlaubnis und Zulassungspflicht.

    Beste Grüße.
    Apotheker (u. Dozent der Ravati Seminare im Fach "Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker"),
    Ihr Moderator im gesamten Kompetenz-Forum und Experte in den Foren zum Thema Recht,
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  3. #3
    Premium-User
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    Danke für die Antwort,

    MfG

    Viktor Valchev

  4. #4
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo zusammen,

    etwas seltsam ist es aber schon, dass das AMG in § 11 nur folgende Ausnahmen nennt:
    "(1) Fertigarzneimittel, die Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 sind und die nicht zur klinischen Prüfung oder Rückstandsprüfung bestimmt oder nach § 21 Abs. 2 Nr. 1a 1b oder 6 von der Zulassungspflicht freigestellt sind, dürfen im Geltungsbereich dieses Gesetzes nur mit einer Packungsbeilage in den Verkehr gebracht werden"

    Defekturen werden in § 21 AMG nämlich in Abs. 2 Nr. 1 erwähnt.
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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