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Thema: Plausi erneut prüfen

  1. #1
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    Plausi erneut prüfen

    Hallo zusammen!

    Ich hörte bei einem Seminar davon, dass Plausibilitätsprüfungen nach 2 Jahren ihre "Gültigkeit" verlieren und die Rezepturen erneut auf Plausi geprüft werden müssen. Besteht hier die Möglichkeit, die Plausis nach neuen Erkenntnisständen erneut prüfen zu lassen, ohne alles noch einmal von vorn eingeben zu müssen, wenn sich an der Verschreibung nichts geändert hat?

    Lieben Dank und beste Grüße aus der Harzvorland

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Christina Haamann
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    Guten Morgen Herr Löbermann,

    es ist richtig, dass Plausibilitätsprüfungen in regelmäßigen Abständen auf Aktualität geprüft werden sollten. Genaue Vorgaben zum Zeitrahmen gibt es aber nicht. Üblich ist nach unserer Erfahrung etwa alle 1-3 Jahre. Alle 2 Jahre halte ich für vernünftig.

    Es gibt in Labor+ keine automatische Neuprüfung oder Erinnerung etc. Sie könnten aber natürlich intern einführen, dass bei jeder Rezeptur nachgesehen wird, wann die Plausibilitätsprüfung erstellt wurde. Ist diese älter als zwei Jahre könnten Sie sie erneut durchführen. Um nicht alles neu eingeben zu müssen, ist es möglich in der Eingabemaske der Rezeptur das persönliche Archiv zu durchsuchen und die Rezeptur zu übernehmen. Dann führen Sie die Prüfung wie gewohnt durch.
    Auf diese Weise wird aber eine neue Rezeptur angelegt. Um nicht durcheinanderzukommen wäre der sauberste Weg, die alte Rezeptur zuerst umzubenennen und mit "alt" etc. zu markieren. Und dann für die "neue Rezeptur" zusätzlich zur neuen Plausibilitätsprüfung auch eine neue Herstellungsanweisung anzulegen (die alten Daten kann man übernehmen). Dann wären auch die Verweise in den Dokumenten untereinander korrekt. Zusammengefasst würde das bedeuten: Sie legen die Rezeptur wie eine ganz neue an, können aber anfangs die Bestandteile, sowie in der Herstellungsanweisung Teile aus der alten Rezeptur übernehmen.
    Sie können aber auch nur eine neue Plausibilitätsprüfung mit "Stand 01.2020" etc. speichern und ablegen, das bleibt Ihnen überlassen.

    Ich nehme die Thematik gerne zur internen Diskussion mit, wir werden besprechen ob wir das Vorgehen hier etwas erleichtern könnten.

    Viele Grüße,
    Christina Herrmann
    Apothekerin bei der pharma4u GmbH

    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  3. #3
    Premium-User
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    Plausibilitätsprüfung erneuern

    Zitat Zitat von Christina Haamann Beitrag anzeigen
    Guten Morgen Herr Löbermann,

    es ist richtig, dass Plausibilitätsprüfungen in regelmäßigen Abständen auf Aktualität geprüft werden sollten. Genaue Vorgaben zum Zeitrahmen gibt es aber nicht. Üblich ist nach unserer Erfahrung etwa alle 1-3 Jahre. Alle 2 Jahre halte ich für vernünftig.

    Es gibt in Labor+ keine automatische Neuprüfung oder Erinnerung etc. Sie könnten aber natürlich intern einführen, dass bei jeder Rezeptur nachgesehen wird, wann die Plausibilitätsprüfung erstellt wurde. Ist diese älter als zwei Jahre könnten Sie sie erneut durchführen. Um nicht alles neu eingeben zu müssen, ist es möglich in der Eingabemaske der Rezeptur das persönliche Archiv zu durchsuchen und die Rezeptur zu übernehmen. Dann führen Sie die Prüfung wie gewohnt durch.
    Auf diese Weise wird aber eine neue Rezeptur angelegt. Um nicht durcheinanderzukommen wäre der sauberste Weg, die alte Rezeptur zuerst umzubenennen und mit "alt" etc. zu markieren. Und dann für die "neue Rezeptur" zusätzlich zur neuen Plausibilitätsprüfung auch eine neue Herstellungsanweisung anzulegen (die alten Daten kann man übernehmen). Dann wären auch die Verweise in den Dokumenten untereinander korrekt. Zusammengefasst würde das bedeuten: Sie legen die Rezeptur wie eine ganz neue an, können aber anfangs die Bestandteile, sowie in der Herstellungsanweisung Teile aus der alten Rezeptur übernehmen.
    Sie können aber auch nur eine neue Plausibilitätsprüfung mit "Stand 01.2020" etc. speichern und ablegen, das bleibt Ihnen überlassen.

    Ich nehme die Thematik gerne zur internen Diskussion mit, wir werden besprechen ob wir das Vorgehen hier etwas erleichtern könnten.

    Viele Grüße,
    Christina Herrmann
    Guten Tag in die Runde!
    Auch in 2024 ist die von Ihnen gestellte Frage immer noch aktuell: gibt es eine Möglichkeit, "alte" Plausibilitätsprüfungen zu erneuern, ohne die komplette Prüfung neu schreiben bzw. speichern zu müssen?
    Freundliche Grüße,
    Marion Krechting

  4. #4
    Kompetenz-Manager Avatar von Susanne Ulmer
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    446
    Guten Morgen Frau Krechting,

    vielen Dank für Ihre Nachfrage.

    Eine eigene Funktion für die erneute Prüfung einer Rezeptur besteht noch nicht, steht aber auf unserer Liste. Einen genauen Zeitpunkt für die Integration können wie noch nicht sagen.
    Für eine erneute Prüfung gehen Sie bitte wie oben beschrieben vor.

    Beste Grüße
    Susanne Ulmer
    Susanne Ulmer, Apothekerin bei pharma4u.
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