Hallo zusammen!
Ich hörte bei einem Seminar davon, dass Plausibilitätsprüfungen nach 2 Jahren ihre "Gültigkeit" verlieren und die Rezepturen erneut auf Plausi geprüft werden müssen. Besteht hier die Möglichkeit, die Plausis nach neuen Erkenntnisständen erneut prüfen zu lassen, ohne alles noch einmal von vorn eingeben zu müssen, wenn sich an der Verschreibung nichts geändert hat?
Lieben Dank und beste Grüße aus der Harzvorland![]()
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