Ergebnis 1 bis 2 von 2

Thema: Import von Ausgangsstoffen für die Rezeptur

  1. #1
    Premium-User
    Registriert seit
    16.10.2019
    Beiträge
    3

    Import von Ausgangsstoffen für die Rezeptur

    Hallo,
    leider habe ich diesbezüglich im Forum nichts gefunden.

    Sind Ausgangsstoffe (Rx) für die Rezeptur importierbar und welche Anforderungen bestehen hier?

    Bsp: Herstellung einer Ifosfamid Infusion im Zytostatika Labor.
    Dieses Jahr waren vorübergehend (ca 6 Wochen) keine Präparate auf dem deutschen Markt verfügbar. Das Kontingent der Firma Baxter war zudem länderspezifisch eingeteilt. In D also nichts zu bekommen. In Österreich jedoch sehr leicht zu bestellen. Ist es möglich Ifosfamid aus Ö als Rezeptursubstanz zu beziehen und wenn ja welche Menge? Wie würde es sich mit einem Drittstaat verhalten?

    Vielen Dank im Voraus

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
    Registriert seit
    15.12.2010
    Ort
    Augsburg
    Beiträge
    1.327
    Hallo Herr Böhm,

    die Regelungen zum Import im 13. Abschnitt des AMG (§ 72ff) gelten nicht für chemische Wirkstoffe!
    (nur für Arzneimittel, FAM und Wirkstoffe menschlicher Herkunft usw. ...).

    Nach meinem Verständnis ist also ein Import aus anderen Staaten (auch Drittstaaten) bei einem reinen Wirkstoffimport (chem. Wirkstoffe) erstmal prinzipiell möglich!
    Dass diese die üblichen Qualitätskriterien erfüllen müssen, die auch am deutschen Markt erhältliche Wirkstoffe zur AM-Herstellung in Apotheken (z.B. nach ApBEtrO) erfüllen müssen ist klar! Hierzu gehört auch ein ordnungsgemäßes Zertifikat (Prüfung auf Identität, Reinheit und Gehalt, wenn möglich nach EuAB) sowie (bei Wirkstoffen aber nicht bei Hilfsstoffen) eine Angabe ob/dass die Herstellung den EU-GMP-Standards entspricht.
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter. Für eine offizielle Auskunft wenden Sie sich bitte stets an die für Sie zuständige Kammer bzw. Überwachungsbehörde

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •