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Thema: Reimport verordnet, Abgabe Original?

  1. #1
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Reimport verordnet, Abgabe Original?

    Liebe Forenmitglieder,

    seit der Überarbeitung des Rahmenvertrages bin ich unsicher, was das Verhältnis von Reimport und Original angeht:
    Gesetzt den Fall, Ein Reimport ist verordnet, Generika kommen nicht in Frage oder gibt es nicht.
    Wenn ich das Original abgebe, geht das nur zu Lasten der Imortquote oder wird das weitergehend retaxiert?

    Danke,
    Christoph Stackmann

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Guten Morgen Herr Stackmann,
    hier hat sich per se nicht viel verändert, außer dass jetzt von einer Abgaberangfolge und vorrangiger Abgabe gesprochen wird. Oberste Prio hat immer noch, ob ein Rabattvertrag vorliegt. Ist dies nicht der Fall und man befindet sich im Importmarkt, hat man die Auswahl zwischen "Referenzarzneimittel (also Original), preisgünstigen Importen, welche vorrangig abzugeben sind (um das Einsparziel zu erfüllen) und alle anderen Importen, vorausgesetzt, diese sind im GKV- VK (Apo-VK abzüglich der Abschläge) günstiger als das vom Arzt verordnete Arzneimittel.
    D.h. also ist ein Import verordnet, setzt dieser den Preisanker. Oberhalb diesen Preisankers dürfen sie nicht beliefern, ohne dass der Arzt zustimmt. Da in der Regel das Original darüber liegen wird, geht es also nicht nur zu Lasten der Importquote, sondern wird weiter retaxiert werden.
    In letzter Zeit gab es dazu einige interessante Beiträge auf der Seite der DAZ online.
    VG
    Elke Schröder
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  3. #3
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Hallo Frau Schröder,
    "In letzter Zeit gab es dazu einige interessante Beiträge auf der Seite der DAZ online." Stimmt. Allerdings haben die bei mir nicht unbedingt Klarheit geschaffen.

    Gruß,
    C. Stackmann

  4. #4
    Premium-User
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    Mir ist dies auch noch nicht ganz klar.
    Wenn der Arzt ein Original aufschreibt, ich diesen auch vorrätig habe, möchte ich keinen Import bestellen.
    Wenn es keine Rabattverträge gibt, ich jedoch keinen günstigen Import abgebe (auch wenn dieser beim GH verfügbar ist) umgehe ich ja die Abgaberangfolge.
    Geht dies nur zur Lasten meiner Importquote?
    Wird mir die Differenz zum günstigen Import abgezogen?
    Komplett retaxiert?

    Wie gesagt: Original ist verordnet

  5. #5
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo,

    wir reden hier vom reinen Importmarkt. Wenn sie ein Original verordnet haben, und es keine Rabattverträge gibt, gilt das Gleiche wie bei einem verordneten Import. Sie haben sie nach § 13 Absatz 2 des Rahmenvertrags die Möglichkeit der Abgabe
    von Referenzarzneimittel, Importarzneimittel und preisgünstigen Importarzneimitteln. 2 Es darf nur ein Fertigarzneimittel ausgewählt werden, das unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rabatte nicht teurer als das namentlich verordnete Fertigarzneimittel ist. 3 Im importrelevanten Markt besteht ein Abgabevorrang für preisgünstige Importarzneimittel in Form eines Einsparziels nach Absatz 5.
    Den Preisanker setzt hier dann das Original.
    Also dürfen sie das Original abgeben ohne eine Retaxation zu befürchten. Allerdings wird die Abgabe zur Ermittlung des Einsparzieles (früher Importquote) herangezogen, wirkt sich also auf die Bonus-/Malus- Ermittlung aus.

    MfG
    Elke Schröder
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  6. #6
    Premium-User
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    Danke. Das hilft mir

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