Liebe Forenmitglieder,
seit der Überarbeitung des Rahmenvertrages bin ich unsicher, was das Verhältnis von Reimport und Original angeht:
Gesetzt den Fall, Ein Reimport ist verordnet, Generika kommen nicht in Frage oder gibt es nicht.
Wenn ich das Original abgebe, geht das nur zu Lasten der Imortquote oder wird das weitergehend retaxiert?
Danke,
Christoph Stackmann
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