Hallo,
laut ApBetrO muss zu jedem Blister die Packungsbeilagen der enthaltenen FAM mitgegeben werde - im Seminar habe ich mir notiert, dass dies nur bei erstmaliger Abgabe des Blisters erfolgen muss, ich kann dies allerdings nirgends in der ApBetrO finden, wo ist diese Information denn festgeschrieben?
Außerdem stelle ich mir die Frage ob man im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung einer Blister-Rezeptur einen Interaktionscheck in Richtung Medikationsanalyse durchführen muss.
Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße,
Svenja
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