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Thema: Patienten individuelles Blistern - Packungsbeilage? Interaktionscheck?

  1. #1
    Premium-User
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    Patienten individuelles Blistern - Packungsbeilage? Interaktionscheck?

    Hallo,

    laut ApBetrO muss zu jedem Blister die Packungsbeilagen der enthaltenen FAM mitgegeben werde - im Seminar habe ich mir notiert, dass dies nur bei erstmaliger Abgabe des Blisters erfolgen muss, ich kann dies allerdings nirgends in der ApBetrO finden, wo ist diese Information denn festgeschrieben?
    Außerdem stelle ich mir die Frage ob man im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung einer Blister-Rezeptur einen Interaktionscheck in Richtung Medikationsanalyse durchführen muss.
    Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße,
    Svenja

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Lars Frohn
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    Hallo Frau Braner,

    das steht in § 11 (7) AMG:
    ....müssen bei der im Rahmen einer Dauermedikation erfolgenden regelmäßigen Abgabe von aus Fertigarzneimitteln entnommenen Teilmengen in neuen, patientenindividuell zusammengestellten Blistern Ausfertigungen der für die jeweiligen Fertigarzneimittel vorgeschriebenen Packungsbeilagen erst dann erneut beigefügt werden, wenn sich diese gegenüber den zuletzt beigefügten geändert haben.
    Einen Interaktionscheck sollte man natürlich grundsätzlich immer durchführen. Und Sie müssen beim verblistern auch eine Plausibilitätsprüfung nach §7 ApBetrO durchführen, weil Sie ein neues AM herstellen. Eine richtige Medikationsanlyse ist nicht zwingend vorgeschrieben, wenn Sie aber die AMTS wahren wollen, empfiehlt es sich natürlich eine Medkationsanalyse durchzuführen, z.B. hiermit: https://www.wir-machen-amts.de

    Beste Grüße.
    Apotheker (u. Dozent der Ravati Seminare im Fach "Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker"),
    Ihr Moderator im gesamten Kompetenz-Forum und Experte in den Foren zum Thema Recht,
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  3. #3
    Premium-User
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    Vielen Dank für die schnelle, ausführliche Antwort!

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