Hallo liebes Forum,
Tinctura OPII (Opiumtinktur) - Taxierung als FAM oder Rezeptur (Abfüllung)?!
Wir haben eine BTM-Verordnung vorligen mit Tinctura OPII 50g. Bestellt wurde 50g mit der PZN: 6705368.
Wie taxieren wir nun das Rezept?!
Hallo liebes Forum,
Tinctura OPII (Opiumtinktur) - Taxierung als FAM oder Rezeptur (Abfüllung)?!
Wir haben eine BTM-Verordnung vorligen mit Tinctura OPII 50g. Bestellt wurde 50g mit der PZN: 6705368.
Wie taxieren wir nun das Rezept?!
Hallo Frau Berg,
Tinctura Opii ist Bestandteil der Hilfstaxe und muss gemäß dieser abgerechnet werden. Also ist dies eine unverarbeitete Abgabe einer Rezeptur.
MfG
Elke Schröder
Ihre Expertin im Forum Richtig Taxieren
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Hallo zusammen,
Tinctura Opii kann bereits aufgrund der Kennzeichnung kein FAM sein. Als Ausgangsstoff ist es ja auch einer Eingangsprüfung zu unterziehen.
Bei der folgenden Abgabe als Rezeptur-AM ist es dann auch gem. § 14 ApBetrO zu kennzeichnen.
Viele Grüße
H.-U. Thielmann
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