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Thema: Kombipackung AH

  1. #1
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Kombipackung AH

    Guten Morgen,

    Tevabone ist ja "AH". Meine Frage ist nun, ob ich Tevabone durch die Alfacalcidol und Alendronsäure ersetzen darf ohne ein neues Rezept zu benötigen. Letztendlich wird ja an der Verschreibung nichts geändert. Allerdings erhält der Patient nun zwei Packungen. Natürlich ändert sich die Zuzahlung und, und das könnte der Knackpunkt sein, es wird für die KK evtl. teurer (auch wenn ich Vertragsartikel nehme?).

    Danke und eine schöne Woche,
    Christoph Stackmann

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo Herr Stackmann,
    woher haben sie die Information, dass Tevabone AH ist? Laut meinem System und dem Preisänderungsdienst vom 01.6. sind sowohl die N2 als auch die N3 noch im Handel. Außerdem existiert ein Vergleichsartikel von Ratio als Kombipräparat.
    Hier sollten sie nochmal schauen.

    Viele Grüße
    Elke Schröder
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  3. #3
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Hallo Frau Schröder,

    Die Info stammt von Teva. Zitat:
    „Unsere Kombinationsarzneimittel mit Alendronsäure 70 mg und Alfacalcidol 1 Mikrogramm werden nicht nachproduziert.
    Kombinationsarzneimittel mit diesen beiden Wirkstoffen gibt es dann nicht mehr in Deutschland.“
    Somit sind evtl. noch Restbestände am Markt.
    Gruß,
    Christoph Stackmann

    ps: Trotzdem wäre es interessant, ob ich, wäre die Packung AH, die Verordnung so ändern dürfte.
    Geändert von Christoph Stackmann (05.06.2019 um 16:51 Uhr) Grund: Nachfrage bei Teva

  4. #4
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo Herr Strackmann,
    wenn dies so ist, dürften sie meiner Meinung nach die Verordnung nicht ohne weiteres ändern, sondern benötigen ein neues Rezept. Es muss ja Gründe geben, weshalb die Kombination nicht mehr produziert wird. Leider konnte auch ich nichts über die Gründe finden.
    Insofern müsste es auf jeden Fall die Entscheidung über die Therapie beim Arzt liegen, und sie müssten aus Gründen der Retaxsicherheit ein neues Rezept haben.

    Viele Grüße
    Elke Schröder
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  5. #5
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Hallo Frau Schröder,

    ja die Sache mit der Retax, das ist wohl wahr.
    An der Verordnung ändert sich ja eigentlich nichts, pharmazeutisch betrachtet. Allerdings geldlich. Und das ist den Kassen sicher nicht recht.
    Die Ärztin entschied wie folgt: Dann nehmen wir eben Alendronsäure allein.
    Ob die Patientin sich den fehlenden Bestandteil jetzt privat kaufen soll, das weiß ich leider nicht.

    Schönen Abend,
    Christoph Stackmann

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