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Thema: Höchstverschreibungsmenge für Rohypnol

  1. #1
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    Höchstverschreibungsmenge für Rohypnol

    Hallo Frau Schröder,

    wie wir wissen, fällt Rohypnol seit November 2011 unter die BtMVV.
    Nun eine ganz banale (?) Frage. Wo finde ich die Verschreibungshöchstmenge für 30 Tage?
    Die Rote-Liste online konnte mir bisher nicht weiterhelfen.

    Vielen Dank
    Elvira

  2. #2
    Premium-User Avatar von dude
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    es gibt noch keine...muss erst in der btmvv aufgenommen werden, das kann dauern. heißt für den arzt, er muss kein "A" auf das rezept schreiben, selbst wenn er 100 packungen aufschreibt.

  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallop Frau Gerriets,

    vor der 25. BtMÄndV galt, dass Flunitrazepam in Einzeldosen von 1 mg ohne BtM-Rezept verordnet werden durfte. Nur für die Substitutionstherapie galt weiterhin die Verschreibungspflicht auf BtM. Rezept. Das hat sich zum 01. November 2011 geändert, es gilt wieder die grundsätzliche Verscheibungspflicht auf BtM-Rezept.
    Die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung besagt nun im
    § 2 Verschreiben durch einen Arzt
    (1) Für einen Patienten darf der Arzt innerhalb von 30 Tagen verschreiben:
    a) bis zu zwei der folgenden Betäubungsmittel unter Einhaltung der nachstehend festgesetzten Höchstmengen:
    .....
    oder
    b)eines der weiteren in Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes bezeichneten Betäubungsmittel außer Alfentanil, Cocain, Etorphin, Remifentanil und Sufentanil
    Flunitrazepam ist in Anlage 3 enthalten und Für die Stoffe der Anlage 3 sind keine Verschreibungshöchstmengen definiert.
    Ich glaube auch nicht, dass sich hier etwas ändern wird.

    Viele Grüße
    Elke Schröder
    Ihre Expertin im Forum Richtig Taxieren
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  4. #4
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    Vielen Dank Frau Schröder für die schnelle Antwort!

  5. #5
    Premium-User Avatar von Ben
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    Hallo eine Sache solltet ihr noch beachten: Wenn neben Flunitrazepam noch eine weiteres BTM aud dem selben Rezept verordnet wurde, dann muss nach §2 ein "A" auf die Verordnung. Denn (§2 BTMVV): " Für einen Patienten darf der Arzt innerhalb von 30 Tagen verschreiben:

    a)
    bis zu zwei der folgenden Betäubungsmittel unter Einhaltung der nachstehend festgesetzten Höchstmengen:...

    oder eines der weiteren in Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes bezeichneten Betäubungsmittel außer Alfentanil, Cocain, Etorphin, Remifentanil und Sufentanil.

    (2) In begründeten Einzelfällen und unter Wahrung der erforderlichen Sicherheit des Betäubungsmittelverkehrs darf der Arzt für einen Patienten, der in seiner Dauerbehandlung steht, von den Vorschriften des Absatzes 1 hinsichtlich

    1.
    der Zahl der verschriebenen Betäubungsmittel und
    2.
    der festgesetzten Höchstmengen

    abweichen. Eine solche Verschreibung ist mit dem Buchstaben "A" zu kennzeichnen.

    Solange Flunitrazepam also nicht in der Aufzählung mit den Höchstmengen steht, müssen wir bei einem weiteren BTM aud das "A" achten.

  6. #6
    Premium-User Avatar von Barbara Fockenberg
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    Kleine Ergänzung am Rande: für Sativex (das neue Spray auf Cannabis-Basis) hat auch (noch) keine Höchstmenge. Habe aber (bisher) auch erst eine Flasche davon im Kühlschrank gehabt, und gehe daher nicht davon aus, dass das jemals praxisrelevant wird.
    Beste Grüße,
    Barbara Fockenberg

  7. #7
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo zusammen,

    Nachtrag, da es neue Höchstmengen gibt
    https://www.pharma4u.de/apotheker/berufspraxis/btm/

    02a. Cannabisextrakt (bezogen auf den Delta-9-Tetrahydrocannabinol-Gehalt): 1.000 mg
    07a. Flunitrazepam: 30 mg

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  8. #8
    Premium-User Avatar von dude
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    es heißt ja immer innerhalb von 30 tagen darf der arzt verschreiben...was, wenn man flunitrazepam 1 mg 60 stück aufschreibt aber die dosis lautet 1 pro tag? dann verschreibt er ja im prinzip 30 mg pro 30 tage...ich weiß es müsste eigtl ein A drauf, aber ich finde man könnte das gesetz auch anders auffassen...

  9. #9
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo dude,
    das Gesetz ist hierbei ganz eindeutig, denn es lautet:
    § 2 Verschreiben durch einen Arzt
    (1) Für einen Patienten darf der Arzt innerhalb von 30 Tagen verschreiben:
    a) bis zu zwei der folgenden Betäubungsmittel unter Einhaltung der nachstehend festgesetzten Höchstmengen
    Es geht hier also ganz klar nicht darum für welchen Zeitraum er es aufschreibt, sondern darum innerhalb welchen Zeitraumes er es aufschreibt.
    Also muss bei Ihrem Beispiel ganz eindeutig ein "A" auf dem Rezept stehen oder kann mit ärztlicher Rücksprache von Ihnen nachgetragen werden.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  10. #10
    Premium-User
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    Hallo,
    ich habe aktuell ein BTM-Rezept vorliegen, auf dem Verordnet ist "2 x Rohypnol 1 FTA N2 20St" incl. der Dosierung "1/2 zur Nacht, A!".

    Zwar ist hier das A für die Überschreitung der Höchstmenge angegeben, aber laut der Dosierung kommt der Patient ja länger als 30 Tage (nämlich 80 Tage!!!) mit den 40 Tabletten aus. Ist es erlaubt, offensichtlich die 30 Tage zu überschreiten?

    Viele Grüße
    Eva Niemann

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