Sehr geehrte Damen und Herren,
sollte eine Hälfte des Praktischen Jahres in zeitlichem Abstand zur zweiten Hälfte stattfinden, verfällt diese erbrachte Leistung (inklusive des begleitenden Unterrichts) nach einer gewissen Zeit?
Muss also nach Antritt des Praktischen Jahres innerhalb einer bestimmten Zeit das 3. Staatsexamen angetreten werden?
Mit freundlichen Grüßen
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