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Thema: Abgabe von verschreibungspflichtigen AM

  1. #1
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    Abgabe von verschreibungspflichtigen AM

    Hallo,

    ich habe an den Ravatiseminaren in Düsseldorf jetzt vor kurzem teilgenommen. Es war alles in einem wirklich sehr hilfreich. Ich hätte ein paar Fragen zum Apothekenalltag. Ist es möglich Arzneimittel, bei denen eine Beratung und Verkauf schon stattgefunden hat und die in abgeschlossen/versiegelten Tüten sind, durch PKA-Personal abzugeben? Man stellt sich quasi einen Schnellschalter vor, wo Kunden mit ihrer Abholungsnummer die vorbestellten Arzneimittel nur abholen. Es handelt sich hierbei um ein großes Betrieb und man möchte die lästigen Wartezeiten umgehen.

    Liebe Grüße,

    Canan Dogan

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Lars Frohn
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    Hallo Herr Dogan,

    nein, das geht leider nicht, auch wenn bereits eine Beratung durch Apotheker/PTA stattgefunden hat. In der Apotheke dürfen Arzneimittel, auch freiverkäufliche, nur durch pharmazeutisches Personal abgegeben werden.

    Beste Grüße.
    Apotheker (u. Dozent der Ravati Seminare im Fach "Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker"),
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  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Lars Frohn
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    Nochmal Hallo,

    durch die Rückmeldung eines Amtsapothekers möchte ich gerne meinen Eintrag ergänzen.Einige Apotheken (z.B. easy Apotheken) arbeiten so, dass der Kunde zu Rx- und OTC-AM an der Bedienertheke vom pharm. Personal beraten wird. Die AM werden verpackt und versiegelt und der Kunde geht damit, und mit angehängtem Preisschild zur Kasse, an der kein pharm.Personal sitzt und bezahlt die Ware. Das wird von den Überwachungsbehörden nicht beanstandet.

    Viele Grüße.
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  4. #4
    Kompetenz-Manager Avatar von Lars Frohn
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    Und nochmal Hallo.

    Um eventuelle Missverständnisse auszuräumen: Bei der Frage bzw. der dargestellten Vorgehensweise von Herrn Dogan ist die Abgabe der AM von nicht-pharmazeutischem Personal nicht möglich! Bei den easy Apotheken oder ähnlichen Modellen erfolgt die Abgabe - d.h. die Übergabe der Arzneimittel an den Patienten - durch pharmazeutisches Personal. Der reine Bezahlvorgang ist davon losgelöst und keine Abgabe im Sinne der geltenden Rechtsvorschriften.

    Beste Grüße.
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  5. #5
    Premium-User
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    Sehr geehrter Herr Frohn,

    ich bedanke mich recht herzlich für Ihr Bemühen und ausführliche Antworten.

    Liebe Grüße

    Canan Dogan

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