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Thema: Rezeptänderung

  1. #1
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    Frage Rezeptänderung

    Guten Abend,

    Ich habe 2 Fragen zu Änderungen auf Rezepten.

    1. In der AMVV §2 (6)/(7) stehen diverse Angaben eines Rezeptes, die der Apotheker eigenständig ändern darf.
    Gilt das generell für Muster16Rezepte oder muss man ggf. die dort aufgeführten Angaben, je nach GKV, abzeichnen lassen?

    2. Wenn ein Patient im Notdienst mit einem Rezept kommt, auf dem "aut idem ausgeschlossen" gekreuzt ist, darf ich das ignorieren und mit "aut idem" Mitteln versorgen oder darf ich es nur versorgen, wenn "noctu" gekreuzt ist oder darf ich es generell nicht übergehen im Notdienst?


    Vielen Dank im Voraus!
    Geändert von Katja Sewart (13.11.2018 um 20:09 Uhr)

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Lars Frohn
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    Guten Morgen Frau Sewart.

    1) Bitte verwechseln Sie nicht die Rechtsgebiete Nach der AMVV und auch § 17 ApBetrO können Sie fast alles auf dem Rezept ändern, ggf. mit dem Arzt am Telefon. Die Unterschrift des Arztes können Sie nicht selber ergänzen, sollte diese fehlen. Und das gilt für GKV und auch Privatrezepte. Ob das GKV (nicht Privat)-Rezept jetzt bei Änderungen z.B. der Packungsgröße für einen Stempel/Unterschrift zurück zum Arzt muss, steht im Sozialgesetzbuch bzw. im Rahmenvertrag oder/und in den regionalen Lieferverträgen.

    2) Die "aut idem" Regel gilt immer, also auch im Notdienst. Änderungen nur nach Rücksprache mit dem Arzt.

    Beste Grüße.
    Apotheker (u. Dozent der Ravati Seminare im Fach "Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker"),
    Ihr Moderator im gesamten Kompetenz-Forum und Experte in den Foren zum Thema Recht,
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  3. #3
    Premium-User
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    Vielen Dank für die schnelle Antwort!

    Beste Grüße,
    K. Sewart

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