Guten Abend,
Ich habe 2 Fragen zu Änderungen auf Rezepten.
1. In der AMVV §2 (6)/(7) stehen diverse Angaben eines Rezeptes, die der Apotheker eigenständig ändern darf.
Gilt das generell für Muster16Rezepte oder muss man ggf. die dort aufgeführten Angaben, je nach GKV, abzeichnen lassen?
2. Wenn ein Patient im Notdienst mit einem Rezept kommt, auf dem "aut idem ausgeschlossen" gekreuzt ist, darf ich das ignorieren und mit "aut idem" Mitteln versorgen oder darf ich es nur versorgen, wenn "noctu" gekreuzt ist oder darf ich es generell nicht übergehen im Notdienst?
Vielen Dank im Voraus!
Lesezeichen