Ergebnis 1 bis 3 von 3

Thema: Einsatz des Apothekenpersonals nach Kenntnisstand + diesbezügliche Verantwortlichkeit

  1. #1
    Premium-User
    Registriert seit
    28.05.2018
    Beiträge
    3

    Einsatz des Apothekenpersonals nach Kenntnisstand + diesbezügliche Verantwortlichkeit

    Hallo,

    ich habe eine Frage zur rechtlichen Verantwortlichkeit beim Einsatz des Apothekenpersonals.

    Nach Paragraph 3 der ApBetro darf das pharmazeutische Personal nur entsprechend seiner jeweiligen Kenntnisse und seines Ausbildungsstands eingesetzt werden. Wer wird in dem konkreten Fall von der Aufsichtbehörde rechtlich dafür belangt?

    Ein Apothekenleiter setzt in einer seiner Filialen einen Apothekenfacharbeiter ausschließlich im Verkauf ein, was rechtswidrig ist.
    Kann eine angestellte Apothekerin der Filiale (nicht die Filialleitung) dafür, wenn sie für einen Tag alleine mit dem Apothekenfacharbeiter im Verkauf eingeteilt wurde belangt werden?
    Kann die Filialleitung dafür rechtlich belangt werden?

    Vielen Dank im Voraus

    Svenja

  2. #2
    Hallo Frau Brennecke,

    wenn ich Ihre Frage richtig verstanden habe, beziehen Sie sich konkret auf eine Filialapotheke.

    Auch dort hat der Apothekenleiter, also der Filialleiter, die Verantwortlichkeit für den Personaleinsatz. Da Apothekenfacharbeiter nicht zum pharm. Personal gehören, dürfen sie keine pharmazeutischen Tätigkeiten ausüben. Wenn die Filialleitung nicht die Verantwortlichkeit hat, liegt diese normalerweise bei der Vertretung.
    Weder die Filialleitung noch deren Vertretung dürfen dies tolerieren. Sowohl für den Apo.-Facharbeiter, als auch für den jeweils verantwortlichen Apotheker stellt dies mindestens eine Ordnungswidrigkeit (mögliches Bußgeldverfahren) dar.
    Wenn etwas schief läuft bei der widerrechtlichen Abgabe durch nicht pharmazeutisches Personal, kann das die beteiligten Apotheker schlimmstenfalls Kopf und Kragen (Approbation) kosten.
    Ob der Inhaber der Apotheke eine entsprechende Anweisung erteilt hat, spielt hier keine Rolle.
    Ich kann nur dringend davor warnen, als Apotheker in einem solchen Fall mitzuspielen.

    Beste Grüße aus dem Rheinland

    H.-U. Thielmann

  3. #3
    Premium-User
    Registriert seit
    28.05.2018
    Beiträge
    3
    Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort und Ihre Hilfe.

    Beste Grüße zurück

    Svenja Brennecke

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •