Schönen guten Morgen,
ich habe eine Frage... werden Änderungen vom Arzt auf dem Rezept vorgenommen, müssen diese ja gegen gezeichnet werden. Wo ist das gesetzlich geregelt? Ein Arzt bat mich
um eine gesetzliche Regelung. Liebe Grüße Christina
Schönen guten Morgen,
ich habe eine Frage... werden Änderungen vom Arzt auf dem Rezept vorgenommen, müssen diese ja gegen gezeichnet werden. Wo ist das gesetzlich geregelt? Ein Arzt bat mich
um eine gesetzliche Regelung. Liebe Grüße Christina
Hallo Christina,
ich würde das aus $2 AMVV ableiten (http://www.gesetze-im-internet.de/amvv/__2.html).
Dort steht unter 10.:
"die eigenhändige Unterschrift der verschreibenden Person oder, bei Verschreibungen in elektronischer Form, deren qualifizierte elektronische Signatur."
Einen schönen Abend noch,
Christoph Stackmann
Vielen lieben Dank für die Antwort. Änderungen auf dem Rezept müssen ja gegen gestempelt werden, weil die Rezepte sonst retaxiert werden ...wo ist das gesetzlich geregelt? Liebe Grüße
Hallo zusammen,
dies ist im Rahmenvertrag der GKV geregelt:
§ 3 Zahlungs- und Lieferanspruch
…..
3. Verordnungen, die einen für den Abgebenden erkennbaren Irrtum enthalten,
unleserlich sind oder § 2 Absatz 1 Nr. 1 - 7 AMVV bzw. § 9 Absatz 1 Nr. 1 - 8
BtMVV - unbeschadet der jeweils anwendbaren Gültigkeitsdauer - nicht
vollständig entsprechen und der Abgebende nach Rücksprache mit dem
verordnenden Arzt die Angaben korrigiert oder ergänzt.
Korrekturen und Ergänzungen sind durch den Abgebenden auf dem
Verordnungsblatt zu vermerken und abzuzeichnen
MfG
Elke Schröder
Ihre Expertin im Forum Richtig Taxieren
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