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Thema: Änderungen auf dem Rezept

  1. #1
    Premium-User
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    Änderungen auf dem Rezept

    Schönen guten Morgen,
    ich habe eine Frage... werden Änderungen vom Arzt auf dem Rezept vorgenommen, müssen diese ja gegen gezeichnet werden. Wo ist das gesetzlich geregelt? Ein Arzt bat mich
    um eine gesetzliche Regelung. Liebe Grüße Christina

  2. #2
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Hallo Christina,

    ich würde das aus $2 AMVV ableiten (http://www.gesetze-im-internet.de/amvv/__2.html).
    Dort steht unter 10.:
    "die eigenhändige Unterschrift der verschreibenden Person oder, bei Verschreibungen in elektronischer Form, deren qualifizierte elektronische Signatur."

    Einen schönen Abend noch,
    Christoph Stackmann

  3. #3
    Premium-User
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    Vielen lieben Dank für die Antwort. Änderungen auf dem Rezept müssen ja gegen gestempelt werden, weil die Rezepte sonst retaxiert werden ...wo ist das gesetzlich geregelt? Liebe Grüße

  4. #4
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo zusammen,

    dies ist im Rahmenvertrag der GKV geregelt:

    § 3 Zahlungs- und Lieferanspruch
    …..
    3. Verordnungen, die einen für den Abgebenden erkennbaren Irrtum enthalten,
    unleserlich sind oder § 2 Absatz 1 Nr. 1 - 7 AMVV bzw. § 9 Absatz 1 Nr. 1 - 8
    BtMVV - unbeschadet der jeweils anwendbaren Gültigkeitsdauer - nicht
    vollständig entsprechen und der Abgebende nach Rücksprache mit dem
    verordnenden Arzt die Angaben korrigiert oder ergänzt.

    Korrekturen und Ergänzungen sind durch den Abgebenden auf dem
    Verordnungsblatt zu vermerken und abzuzeichnen

    MfG
    Elke Schröder
    Ihre Expertin im Forum Richtig Taxieren
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