Ergebnis 1 bis 2 von 2

Thema: Abrechnung von Substitutionsrezepten mit Sichtbezug in der Apotheke

  1. #1
    Premium-User
    Registriert seit
    12.11.2015
    Beiträge
    1

    Abrechnung von Substitutionsrezepten mit Sichtbezug in der Apotheke

    Hallo!
    In unserer Apotheke versorgen wir Substitutionspatienten .Viele davon kommen täglich und müssen teilweise ihr Substitut unter Sicht einnehmen.Wie bekommt man diese Leistung von der Krankenkasse vergütet?
    Wer hat hier Erfahrungen mit den Krankenkassen ?
    Cornelia von Allwörden

  2. #2
    Premium-User
    Registriert seit
    28.01.2011
    Ort
    Baunatal
    Beiträge
    301
    Guten Morgen,
    soweit ich weiß, gibt es keine liefervertragliche Regelung für die Vergütung dieser Dienstleistung! Es ist gesetzlich festgelegt, dass der Sichtbezug in der Apotheke erst nach Schulung durch den Substitutionsmediziner und eine schriftliche Vereinbarung durchgeführt werden darf - aber ein finanzieller Ausgleich ist hier nicht vorgesehen. Die Ärzte erhalten für die Sichtvergabe einen nicht unerheblichen Betrag... Nur in Bayern hat die AOK einen Vertrag geschlossen.

    Es herrscht wohl die Auffassung, dass es sich beim Sichtbezug um eine apothekenübliche Dienstleistung handelt, die auch honoriert werden DARF. Allerdings ist dafür dann der Kunde / Substitutiionspatient, sprich der "Leistungsempfänger" der Adressat - und da ist erfahrungsgemäß nichts zu wollen. Man könnte überlegen, mit der Arztpraxis ein solches Abkommen zu schließen - immerhin wird diese ja entlastet - ich weiß allerdings nicht, inwieweit solche Verträge zwischen Ärzten und Apotheken gegen Standesrecht und gegen das Zuweisungsverbot verstoßen. Da sind die Juristen gefragt.

    Herzliche Grüße!
    Claudia Wegener
    Claudia Wegener, Apothekerin, Ihre Expertin in den Recht-Foren von pharma4u.
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •