Ergebnis 1 bis 6 von 6

Thema: Rezepturkonzentrate, Erstattung GKV

  1. #1
    Premium-User
    Registriert seit
    14.01.2015
    Beiträge
    2

    Rezepturkonzentrate, Erstattung GKV

    Liebe Mitstreiter,

    Wir haben gerade eine Rezeptur mit Methoxalen und Ungt. Cordes erstellt.
    Damit eine optimale Verteilung des Wirkstoffs gewährleistet ist, haben wir das Rezepturkonzentrat der Firma Cordes (Methoxalen Cordes RK 0,006%) verwendet.
    die Frage: kann ich bei der Taxierung für die GKV die verbaruchte 10g Tube Konzentrat (+90%) in Rechnung stellen, oder kann ich nur den verbrauchten Wirkstoff Methoxalen (0,0006 g) berechnen und dafür mehr Ungt. Cordes.


    Vielen Dank für eure Einschätzung, was habt ihr evt. für Erfahrungen bei der Abrechnung gemacht?

    m.f.G
    R. Egen
    Geändert von R. Egen (24.07.2018 um 18:15 Uhr)

  2. #2
    Premium-User
    Registriert seit
    12.08.2014
    Beiträge
    3
    Hallo!
    Wir benutzen des Öfteren Rezepturkonzentrate und berechnen diese Anteilig wie jeden anderen beteiligten Stoff.

    Die Erstattung scheint aber ganz von der Krankenkasse abzuhängen. Bei IKK Rezepten hatten wir deshalb schon einen Retax. Ich habe damals mit deren Retaxabteilung telefoniert um nach der Begründung zu fragen. Die PTA am Telefon dort hat selbst gesagt, dass sie das für unmöglich hält, weil man ja wisse, dass es einigen Fällen sinnvoll ist, aber erstattet wird es eben nicht.

    Bei anderen Krankenkassen hatten wir bisher keine Probleme

  3. #3
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
    Registriert seit
    05.01.2011
    Ort
    Hessen
    Beiträge
    1.732
    Hallo zusammen,

    noch folgender Gedanke hierzu:

    Methoxalen steht nicht in der Hilfstaxe. Somit taxieren Sie so, wie Sie es beschrieben haben.

    Andere Wirkstoffe, die als Reinstoffe in der Hilfstaxe vereinbart sind, von denen es jedoch sinnvollerweise ein Rezepturkonzentrat gibt, müssen leider trotzdem nach Hilfstaxe taxiert werden.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter

  4. #4
    Premium-User
    Registriert seit
    28.01.2011
    Ort
    Baunatal
    Beiträge
    301
    Guten Morgen,
    ich möchte ergänzen, dass die Verwendung von Rezepturkonzentraten aus den verschiedensten Gründen sinnvoll und qualitätsfördernd ist. Allerdings liegt es im Ermessen jedes Einzelnen, ob diese verwendet werden. Rein rechtlich würde ich meinen, ist die Abrechnung der Konzentrate nicht gedeckt. Abgerechnet werden dürfen die verwendeten Stoffe, ausgehend von der Rezepturformel. Und darin ist von Rezepturkonzentraten in den meisten Fällen nicht die Rede... Im Übrigen gilt auch bei der Rezepturberechnung das Wirtschaftlichkeitsgebot - und die Konzentrate sind meist teurer als die Reinsubstanzen. Ist zwar ärgerlich, aber die Hilfstaxe wird ja jetzt neu verhandelt...
    Herzliche Grüße
    Claudia Wegener
    Claudia Wegener, Apothekerin, Ihre Expertin in den Recht-Foren von pharma4u.
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  5. #5
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
    Registriert seit
    05.01.2011
    Ort
    Hessen
    Beiträge
    1.732
    Hallo zusammen,

    Mein persönliches Vorgehen ist: Probieren, ob es durchgeht.
    Das Rezepturkonzentrat wurde aus gutem Grund verwendet. Wenn es durchgeht, ist es fair. Wenn es retaxiert wird, ist das eben so, aber von vornherein nicht gleich "aufgeben".


    Beste Grüße
    Maike noah
    Maike Noah, Apothekerin

    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter

  6. #6
    Premium-User
    Registriert seit
    06.04.2017
    Beiträge
    3
    Hallo
    Nach der neuen Preisverordnung haben wir mehrere Retaxfalle bekommen. Triamcinolonacetonid 2%-Verreibung, Wässrige-Salicylsäure 50%-Verreibung sind in kleinen Packungen ziemlich teuer. Das wird von der Krankenkasse immer retaxiert. Eine Lösung ist größere Packungen bei der Hersteller abfüllen lassen. Die verrechnete Preis ist dann niedriger. Mann kann auch gleich Hilfstaxe verwenden oder einfach alles normalweiße und warten, was es zurück kommt. Die Hilfstaxe ist immer nur für eine Packungsgröße, z. B. 1g, 1kg. Wenn sie aber größere Packung im Labor haben, ist die verrechnete Preis wieder niedriger. Mit den anderen Rezepturbestandteilen ist dann eigentlich möglich, die höhere Preis der Verreibung teilweiße zu "puffern". Das ist aber für kleine Apotheke nicht wirtschaftlich. Bei Methoxalen haben wir noch kein Retax bekommen, aber zurzeit sind die Krankasse strenger. Sie bezahlen auch ja mehr als früher.
    LG
    V. Ochranová

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •