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Thema: Original und darauf bezugnehmend zugelassene Reimporte

  1. #1
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    Original und darauf bezugnehmend zugelassene Reimporte

    Hallo zusammen!

    Origina+RI.pdf

    Gekreuzte Originale bzw. Reimporte dürfen ja gegen andere RI bzw. Originale ausgetauscht werden (im Falle von Rabattverträgen o.a. Gegebenheiten gem. Priorität), außer es ist ein Satz noch extra vom Arzt dabei, der gegen einen Austausch spricht?!
    Nun hab ich vermehrt gelesen, dass dieser Austausch zwischen Originalen und ihren Reimporten nur zulässig ist, wenn die Zulassungen aufeinander basieren.
    Nun ist meine Frage: Wie erkenne ich ob dieser Zulassungsbezug gegeben ist. Oder werden in der EDV als 15/15er-Reimporte bzw. Originale zum entsprechenden Präparat nur diese angezeigt im Fenster, die tatsächlich diesen Bezug erfüllen??
    das hieße umgekehrt, dass sobald ein vom Original gekreuzt aufgeschriebener Reimport Rabattartikel wäre, ich diesen auch beliefern müsste?! (ganz unabhängig vom Namen)
    Im Beispiel der Anlage würde das demnach bedeuten, dass RA beliefert werden muss?
    Oder ist in dem Fall gar nicht die Zulassung aufeinander bezugnehmend?!

    Vielen Dank!
    Liebe Grüße

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo Frau Zimmermann,
    das können sie nicht selber prüfen.
    Die Meldungen erfolgen von den Herstellern (Importeuren) an die IFAP und werden über diese an ABDATA zum Einpflegen der Daten weitergegeben. Insofern müssen sie davon ausgehen, dass die Importe, die in ihrer EDV auf das Original verweisen auch identisch zu diesem sind und somit im Sinne der Rabattverträge als "gleicher" Artiikel anzusehen sind, wenn aut idem angekreuzt ist. Hier hat dann der Rabattartikel Vorrang.

    MfG
    Elke Schröder
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  3. #3
    Premium-User
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    Vielen lieben Dank!
    Also kann man davon ausgehen, dass in beide Richtungen, entweder RI zu Original, oder Original zu RI, nur die auf gleicher Zulassung basierenden Präparate angezeigt werden?!- also egal welcher Name das jeweilige Präparat trägt--> demnach sind alle vor dem Gesetz als gleich, also bei Aut-idem-Kreuz austauschbar, anzusehen?!

    Vielen Dank für die schnelle Antwort =)

  4. #4
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo Frau Zimmermann,
    sie in der Apotheke müssen davon ausgehen, dass die Firmen das korrekt melden. Ein echtes Kontrollorgan gibt es aktuell nicht. Der Name spielt keine Rolle, denn auch der liegt im Ermessen des Herstellers.
    VG
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  5. #5
    Premium-User
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    Vielen herzlichen Dank!
    Ich wünsche noch einen wunderschönen Tag!

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