Hallo!
Folgende verordnung liegt uns vor:
2x ! Remsima 100mg 3 St PIK N1
Darf die so beliefert werden? Es gibt mehrere Größen mit N1 im Handel, außerdem eine N2 mit 5 Stück, aber keine N3.
vielen Dank im voraus!
Hallo!
Folgende verordnung liegt uns vor:
2x ! Remsima 100mg 3 St PIK N1
Darf die so beliefert werden? Es gibt mehrere Größen mit N1 im Handel, außerdem eine N2 mit 5 Stück, aber keine N3.
vielen Dank im voraus!
Ich würde meinen, dass das kein Problem ist. Die N2 ist mit 5 - 6 Stück eingestuft nach Packungsgrößenverordnung --> Höchstmenge nicht überschritten, 2x N1 verordnet mit Ausrufungszeichen - alles im grünen Bereich.
Grüße
CW
Claudia Wegener, Apothekerin, Ihre Expertin in den Recht-Foren von pharma4u.
Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.
Lesezeichen