Ergebnis 1 bis 6 von 6

Thema: Mehrkosten von HiMi

  1. #1
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
    Registriert seit
    19.02.2011
    Ort
    Minden
    Beiträge
    622

    Mehrkosten von HiMi

    Hallo liebe Community,

    gibt es eigentlich eine gesetzliche Grundlage dafür besteht, die Mehrkosten, die ein Patient entrichtet auf das Rezeptschreiben zu müssen?
    Oder ist es nur eine weitere Idee der KKs?


    Ist das überhaupt datenschutzrechtlich in Ordnung?


    Danke und schöne Woche,
    Christoph Stackmann
    Geändert von Christoph Stackmann (16.04.2018 um 08:47 Uhr)

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
    Registriert seit
    15.12.2010
    Beiträge
    322
    Hallo Herr Stackmann,
    dies wurde im Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) verankert. Bisher fehlt noch eine gesetzliche Regelung, wie die Verordnungsblätter (Muster 16) zu bedrucken sind. Daher hat der DAV gemeinsam mit den LAV dazu einen Leitfaden zur Bedruckung der Mehrkosten herausgegeben. Näheres sollten sie bei ihrem LAV erfragen.

    MfG
    Elke Schröder
    Ihre Expertin im Forum Richtig Taxieren
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  3. #3
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
    Registriert seit
    19.02.2011
    Ort
    Minden
    Beiträge
    622

    Idee

    Hallo Frau Schröder,

    danke. Also muß die Bedruckung vorgenommen werden. Wo auf dem Rezept ist grundsätzlich Geschmackssache.
    Muß ich dann auch die Einverständniserklärung Beiheften?

    Gruß,
    Christoph Stackmann

    PS: Laut Abrecgnungszentrum muß keine Erklärung beigeheftet werden.
    Geändert von Christoph Stackmann (16.04.2018 um 11:55 Uhr)

  4. #4
    Premium-User
    Registriert seit
    28.01.2011
    Ort
    Baunatal
    Beiträge
    301
    Hallo, Herr Stackmann,

    inzwischen gibt es eine PZN, mit der Aufzahlungen zu HiMi aufgedruckt werden müssen und zwar ins Taxfeld (wo kämen wir denn da hin, wenn jeder sich einen Platz dafür suchte ). Vom DAV gibt es eine Hilfestellung dazu - kann sie leider nicht hochladen, weil Datei zu groß - schicke sie Ihnen auf Wunsch gern per mail zu.

    Herzliche Grüße
    Claudia Wegener
    Claudia Wegener, Apothekerin, Ihre Expertin in den Recht-Foren von pharma4u.
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  5. #5
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
    Registriert seit
    19.02.2011
    Ort
    Minden
    Beiträge
    622
    Hallo Frau Wegener,

    danke, die habe ich mittlerweile auch.
    Und dann muss man aufpassen, dass das WaWi die Mehrkosten nicht stupide zu den Kosten des HiMi hinzuaddiert.
    Naja, vielleicht kommt ja ein Update, welches das richtig macht....
    Vorsicht: Der Faktor muß auf die Zeile verweisen, in der das HiMi steht....

  6. #6
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
    Registriert seit
    05.01.2011
    Ort
    Hessen
    Beiträge
    1.732
    Hallo zusammen,

    wir haben das Thema in unser Tax-ikon aufgenommen (siehe unter "Hilfsmittel-Mehrkosten"):

    Muss der Versicherte im Rahmen der Versorgung mit Hilfsmitteln Mehrkosten tragen, so sind diese auf dem Rezept mittels Sonder-PZN 06460725 aufzuführen. In das Feld "Faktor" wird die Abrechnungszeile und in Feld "Taxe" der zu zahlende Betrag gedruckt. Die Mehrkosten werden nicht zum Gesamt-Brutto hinzuaddiert.

    Beispiel für die Bedruckung mit zwei Hilfsmitteln (die Zeilen mit den Sonder-Kennzeichen werden vorangestellt):
    06460725 3 5,00
    06460725 4 3,60
    xxxxxxxx 20 11,60
    xxxxxxxx 4 4,88
    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •