Guten Morgen,
wir haben seit einiger Zeit eine Patientin, die folgende Rezeptur auf Kassenrezept verordnet bekommt:
Ambroxol-HCl 20%
DMSO 10%
Linola Creme ad 50,0
Im NRF steht, dass das Ambroxol hier anästhetisch wirkt. Unserer Meinung nach wäre es dann zumindest für blasenbildende Hauterkrankungen erstattungsfähig. Da keine Diagnose auf dem Rezept vermerkt ist, müssen wir das ja nicht hinterfragen.
Der LAV und das DAP raten davon ab, es über die Kasse abzurechnen. Bevor wir jetzt bei der Krankenkasse anrufen und die Pferde scheu machen, würde uns Ihre Meinung dazu interessieren..
Schon mal vielen Dank.
D. Lüdeling
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