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Thema: Ambroxol-DMSO-Creme erstattungsfähig?

  1. #1
    Premium-User
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    Ambroxol-DMSO-Creme erstattungsfähig?

    Guten Morgen,

    wir haben seit einiger Zeit eine Patientin, die folgende Rezeptur auf Kassenrezept verordnet bekommt:

    Ambroxol-HCl 20%
    DMSO 10%
    Linola Creme ad 50,0

    Im NRF steht, dass das Ambroxol hier anästhetisch wirkt. Unserer Meinung nach wäre es dann zumindest für blasenbildende Hauterkrankungen erstattungsfähig. Da keine Diagnose auf dem Rezept vermerkt ist, müssen wir das ja nicht hinterfragen.

    Der LAV und das DAP raten davon ab, es über die Kasse abzurechnen. Bevor wir jetzt bei der Krankenkasse anrufen und die Pferde scheu machen, würde uns Ihre Meinung dazu interessieren..

    Schon mal vielen Dank.

    D. Lüdeling

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Frau Lüdeling,
    In der Ausnahmeliste des gBA sind "topische Anästhetika" gelistet.

    Ich komme gerade nicht in die ABDA-Datenbank, daher gucken Sie doch bitte mal, wie Ambroxol dort gelistet ist. Auch wenn es in höherer Konzentration, die höher ist, als wenn es als Expektorans angewendet wird, lokalanästhetisch wirkt, ist es in der ABDA-Datenbank meinem Gefühl nach lediglich als Expektorans gelistet. Bitte dort nachgucken.

    Beste Grüße und schönes Wochenende
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  3. #3
    Premium-User
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    Guten Morgen,

    die Ausnahmeliste des G-BA nennt zwei Hauterkrankungen, für die eine Verordnung zu Lasten der GKV möglich ist. Die Rezeptur enthält keinen verschreibungspflichtigen Bestandteil (DMSO ist erst ab 15% Rx), sodaß prinzipiell KEINE Verordnung zu Lasten der GKV möglich ist - hier sehe ich schon eine "Prüfpflicht" (denn ansonsten bleiben Sie auf den Kosten sitzen!). Soll die Ausnahmeregelung angewendet werden, sollten Sie den Verordner um die Angabe der Diagnose auf dem Rezept bitten, denn damit erklärt sich auch die Pflicht zur Kostenübernahme für die KK. Bei der Krankenkasse anzurufen und nachzufragen, halte ich für Zeitverschwendung, denn die Wahrscheinlichkeit, dort jemanden zu erreichen, der die Frage 1. kompetent und 2. rechtlich zuverlässig beantworten kann, tendiert gegen Null.

    Herzliche Grüße
    Claudia Wegener
    Claudia Wegener, Apothekerin, Ihre Expertin in den Recht-Foren von pharma4u.
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