Hallo Zusammen,
ich bin im Zusammenhang mit der Trommsdorff Schmerzsalbe auf eine Unklarheit gestoßen. Die Inhaltsstoffe sind die drei ätherischen Öle aus Eukalyptus, Rosmarin und Pfefferminze. Wenn ich die Salbe nun rechtlich einordnen möchte, würde ich sie nach Paragraph 44 AMG Abs 2 wegen pfl Destillat zuerst einmal aus der Apothekenflicht nehmen. Da die Salbe durch keinen der 5 Sperrkataloge in der AMVerkRV gesperrt wird, müsste sie ja eigentlich freiverkäuflich bleiben. Sie ist aber apothekenpflichtig.Kann mir da jemand weiterhelfen? Oder ist das Problem,dass ich kein reines Destillat mehr habe, sondern es zu einer Salbe verarbeitet wurde und daher schon von Beginn an nicht aus der Apothekenpflichtig genommen wird?
Lg Jasmin
Lesezeichen