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Thema: Zytostatika Transportverpackung

  1. #1
    Premium-User
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    Zytostatika Transportverpackung

    Schönen guten Tag,

    Arzneimittel, die Zytostatika enthalten werden ja in einer speziell gekennzeichneten(Warnhinweis) Verpackung angeliefert.

    Muss/Sollte diese Tüte vor Abgabe an Patienten, Angehörige ,Pflegekräfte entfernt werden, oder das Arzneimittel in dieser belassen
    werden?

    Vielen Dank
    Mit freundlichen Grüßen
    Verena Treese

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
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    Im Grundsatz ja.

    Man muss da aber Unterscheiden: Die Primärverpackung ist in der Regel nicht gekennzeichnet, die Sekundärverpackung (Umverpackung) manchmal, die Tertiärverpackung (Transportverpackung; kann mit der Sekundärverpackung identisch sein) ist gekennzeichnet.

    Wenn die Transportverpackung geöffnet werden muss, um einzelne Packungen zu entnehmen, ist eine Kennzeichung bei Abgabe an Privatpersonen nicht vorgeschrieben und nicht unbedingt sinnvoll; soweit nicht fachkundiges Personal (Logistikunternehmen) einen Transport unternehmen, ist eine Kennzeichnung sinnvoll (bzw. Generierung einer neuen Transportverpackung mit Kennzeichnung).

    Bei Zytostikazubereitungen wird die Tertiärverpackung (Transportbox) gekennzeichnet.

    Es handelt sich in allen Fällen um Arzneimittel; Kennzeichnungen mit Gefahrensymbolen und ähnlichen Piktogrammen sind unzulässig.

    Im konkreten Fall der "Tüte" empfehle ich, diese vor Abgabe an Privatpersonen zu entfernen (durch Apotheke, Logistiker, (fachkundige) Pflegekräfte).

    Mit freundlichem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
    Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
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  3. #3
    Premium-User
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    also muss ich den Kunden die Tüte, in der das Zytostatikum vom GH geliefert wird gar nicht mit geben?

    MfG

  4. #4
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
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    Bei meiner obigen Antwort bin ich davon ausgegangen, dass es sich um Zytostatikazubereitungen handelt.

    Der Großhandel liefert Fertigarzneimittel. Diese können auch ohne die Umverpackung (die der Großhandel wahrscheinlich für den Transport benutzt) weitergegeben werden.

    Es bleibt aber der Apotheke überlassen, ob sie diese Umverpackung einfach weitergibt.

    Mit freundlichem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
    Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
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  5. #5
    Premium-User
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    Viele Patienten sind auch durch die zusätzliche Tüte mit Warnhinweisen noch zusätzlich verunsichert. deshalb machen wir diese ab.

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