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Thema: Sildenafil auf BG-Rezept

  1. #1
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    Sildenafil auf BG-Rezept

    Guten Tag,

    meine PTA hat mal irgedwo aufgeschnappt, dass Sildenafil auf einem BG-Rezept verordnet werden kann. Sie hat das dann ausprobiert, unser Computer (läuft mit ADG) lässt das jedoch nicht zu, da Lifestyle-Präparat.

    Deshalb jetzt meine Frage: Sind Lifestyle-Präparate grundsätzlich auch nicht zu Lasten der BG zu verordnen oder ist das ein Fehler in unserem Programm?
    Auf DAZ.online habe ich nur Folgendes gelesen:
    "Zulasten der gesetzlichen Unfallversicherung dürfen sämtliche Arzneimittel verordnet werden. Und zwar unabhängig davon, ob sie verschreibungspflichtig, apothekenpflichtig oder freiverkäuflich sind."

    Ich hoffe, es kann uns Beide jemand erleuchten :-) Danke!

  2. #2
    Premium-User
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    Hallo

    Sildenafil kann ja auch auf Kassenrezept abgegeben werden bei entsprechender Diagnose.
    Das folgende hab ich auch aus einem DAZ Artikel.
    Nach Auskunft der DGUV ist eine Verweigerung der Kostenerstattung gegenüber der Apotheke nicht zulässig,
    auch wenn die ärztliche Verordnung zulasten der Unfallversicherung nicht richtig war.

    Ich persönlich würde es abgeben, die Folge des Arbeitsunfalls kann ja auch sein das er jetzt das AM
    Benötigt

  3. #3
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo zusammen,
    Zitat Zitat von Evelin Arnold Beitrag anzeigen
    Auf DAZ.online habe ich nur Folgendes gelesen:
    "Zulasten der gesetzlichen Unfallversicherung dürfen sämtliche Arzneimittel verordnet werden. Und zwar unabhängig davon, ob sie verschreibungspflichtig, apothekenpflichtig oder freiverkäuflich sind."
    Weiterhin dürfen auch Verbandmittel, Medizinprodukte und sonstige apothekenübliche Waren einschließlich Hilfsmitteln verordnet werden.
    Hier finden Sie den Arzeimittelliefervertrag der DGUV

    Lifestyle-Arzneimittel sind laut g-BA zu Lasten der GKV ausgeschlossen. Meiner Recherche nach fällt die BG jedoch nicht unter die GKVen, daher gilt der Verordnungsausschluss hier nicht.
    Frau Schröder möge mich ansonsten gerne korrigieren.

    Beste Grüße und noch eine gute Woche
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  4. #4
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Guten Morgen zusammen,
    ich kann mich dem bisher gesagten nur anschließen. Der Lifestyle-Ausschluss bezieht sich tatsächlich nur auf die GKV. Im Arzneimittelliefervertrag der DGUV sind auch keine Ausschlüsse hinterlegt.
    Vielleicht aber eine kurze Erläuterung warum
    unser Computer (läuft mit ADG) lässt das jedoch nicht zu, da Lifestyle-Präparat.
    Die Software kann hier nicht unterscheiden, da die Informationen, dass es sich um ein Lifestylepräparat handelt, am Artikel hängen und kein Krankenkassenbezug beim Artikel abgelegt werden kann. Dadurch kommt der Hinweis immer, wenn ein Verkauf auf Rezept ausgewählt wird, im Falle der BG kann er aber übergangen werden.
    Das gleiche Problem tritt übrigens auch in Hinblick auf die Preisermittlung für BG auf. Am Artikel ist der Apotheken-VK hinterlegt, unabhängig von der Kasse. Für die BG gilt aber bei OTC oder apothekenüblichen Waren EK + 45%. Auch das kann die Software nicht automatisch erkennen.
    Viele Grüße
    Elke Schröder
    Ihre Expertin im Forum Richtig Taxieren
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  5. #5
    Premium-User
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    Hm, also doch so... Leider kann och es an unserem Kassensystem gar nicht auf das Rezept drucken, aber händisch müsste das ja möglich sein. Danke für die Antworten!

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