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Thema: Verschreibungspflicht der NRF Rezeptur 7.13

  1. #1
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    Verschreibungspflicht der NRF Rezeptur 7.13

    Sehr geehrtes Team,
    wir haben eine Verordnung auf einem Kassenrezept von der BIG Direkt Krankenkasse über NRF Rezeptur 7.13 100g. Da Lidocain laut unserer Information nicht verschreibungspflichtig ist, stellt sich für uns die Frage, ob es eine Ausnahmeregelung für onkologische Verordnung bezüglich der Erstattung gibt.
    Vielen Dank im Vorraus

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Stefanie Melhorn
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    Hallo Frau Kolb,

    ob eine Stoff verschreibungspflichtig ist, kann man in der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) nachschlagen. Diese gilt für Fertig- und Rezepturarzneimittel gleichermaßen. Die verschreibungspflichtigen und BtM-NRF-Rezepturvorschriften finden Sie auch noch einmal im Abschnitt I.3.6. in den Allgemeinen Hinweisen des DAC/NRF aufgelistet. Die Lidocainhydrochlorid-Lösung 1% mit Dexpanthenol (NRF 7.13.) ist nicht verschreibungspflichtig.

    Ob die Mundspülung aufgrund von Ausnahmeregelungen bei bestimmten Indikationen verordnungsfähig ist, kann ich Ihnen leider nicht sagen. Die Ausnahmeregelungen sind in der Anlage I zur Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss zu finden. Bei Fragen zur Taxation und Abrechnung ist Ihr zuständiger Landesapothekerverband der richtige Ansprechpartner.

    Viele Grüße
    Stefanie Melhorn
    Dr. Stefanie Melhorn, NRF, Apothekerin: Ihre Expertin im Forum Schwierige Rezepturen
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