Hallo allerseits,
bei uns ist die Frage aufgetaucht, ob die "original Bachblüten" noch der Einzel-Importregelung nach §73,3 AMG unterliegen.
Meinem Informationsstand zufolge wurde gerichtlich entschieden, dass es sich bei den Bachblüten (Notfalltropfen und Essenzen) um Lebensmittel handelt und die Bachblüten daher nicht mehr unter das Arzneimittelgesetz fallen.
Ist das soweit korrekt?
Oder müssen Bachblüten registriert werden wie Homöopatika?
Vielen Dank für die Hilfe, schönen Abend noch!
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