Sehr geehrter Herr Dr. Ravati,

leider bin ich mir im Unklaren über den Import von "in D nicht zugelassenen FAM" und ich hoffe, daß Sie so freundlich sind und mir weiterhelfen
Ich habe mir im Seminar Herbst 2010 Berlin notiert, daß die importierende Apotheke "ein enormes Haftungsrisiko" trägt. Aber worauf bezogen ? Auf die Qualität ?
Was ist, wenn weder Gegenanzeigen, Anwendungsgebiete oder Nebenwirkungen in Erfahrung gebracht werden können, um den Patienten ggf. darauf hinzuweisen ?
Ist denn die Apotheke verpflichtet bei Verordnung eines Arztes ein in D nicht zugelassenes FAM, z.B. gegen HIV, aus einem Drittstaat zu importieren ?
Muss die Apotheke im Falle eines Imports eine Pharmaprodukthaftpflichtversicherung abschließen ?
Vielen Dank für Ihre Mühen !

Mit freundlichem Gruß,
Dominic Kohlmann