Ich darf,
1. apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige AM,
2. apothekenpflichtige Tier-AM (obwohl der Botendienst verboten ist, verstehe ich das richtig ?!?),
3. verschreibungspflichtige Tier-AM und Tier-AM für Tiere, die nicht der LM-Gewinnung dienen,
4. Chemikalien, sofern sie nicht unter die Bedingungen der ChemVerbotsV (T,T+,F,O) unterliegen,
5. Chemikalien mit T,T+,F,O nur an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender oder öffentliche Forschungs-,
Untersuchungs- oder Lehranstalten (§ 4 ChemVerbotsV)
versenden.
C. Nicht versenden, darf ich,
1. bei erkennbarem Irrtum, Bedenken oder Unklarheiten ärztlicher Verordnungen, Missbrauchsverdacht,
2. BTM als Postsendung (§ 32 BtMG --> Verbot im Weltpostvertrag),
3. RX-AM ohne ordnungsgemäße Verschreibung (nur der Vollständigkeit halber
),
4. AM nach § 17 ApBetrO (Lenali-, Pomali-, Thalidomid; AM mit erhöhtem Beratungs - und Informationsbedarf
wie Zytos
[Radioaktive AM nur an Ärzte und KH?!?]),
5. verschreibungspflichtige Tier-AM zur Anwendung an LM-Tieren, außer zur kurzfristigen Weiterbehandlung
und im Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke an den Tierarzt,
6. Tier-AM, die für den Verkehr außerhalb von Apotheken nicht freigegeben sind,
7. Fütterungsarzneimittel (§ 56 AMG)
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