Hallo,
ich habe eine Frage zur Verordnung von Fluninoc.
Ein Patient bekommt es regelmäßig verordnet. Jetzt fragt der Arzt, wieviele Packungen er maximal auf ein BtM-Rezept mit A schreiben darf?
Kann mir da jemand weiter he
Hallo,
ich habe eine Frage zur Verordnung von Fluninoc.
Ein Patient bekommt es regelmäßig verordnet. Jetzt fragt der Arzt, wieviele Packungen er maximal auf ein BtM-Rezept mit A schreiben darf?
Kann mir da jemand weiter he
Hallo,
also nach BTMVV:
Für einen Patienten darf der Arzt innerhalb von 30 Tagen verschreiben:
--> festgesetze Höchstmenge von Flunitrazepam 30 mg
--> Fluninoc 1: in den Packungsgrößen N1 (10Stk.) und N2 (20 Stk.) erhätlich
--> bei 1mg Flunitrazepam pro Tablette dürften es entweder 3x N1 entspricht 3x10mg = 30mg/ Monat oder 1x N1 + 1x N2 entspricht 1x10mg+1x20mg = 30mg/Monat.
Das würde heißen, dass der Arzt entweder 3xN1 Packung oder 1xN1+1xN2 Packung auf das BtM-Rezept mit dem Vermerk "A" schreiben darf, damit er nicht die gesetzte Höchstmenge an Flunitrazepam von 30mg überschreitet.
Hallo zusammen,
zunächst möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich hier um ein theoretisches Beispiel handeln soll, was "gesetzlich erlaubt wäre".
Ich bin absolut dagegen, dass man mehr als 20 Stück Flunitrazepam auf einmal jemanden auf Rezept aushändigen sollte (Missbrauch, Weitergabe etc.: ob vom Patienten oder aus seinem Umfeld/Diebstahl).
Davon abgesehen sind die von Herrn Schacke genannten Punkte Dinge zwar soweit der richtige Ansatz.
Jedoch macht das "A" auf dem Rezept die Höchstmenge ja nicht mehr gültig.
Es heißt in §2 BtmVV:
"(2) 1In begründeten Einzelfällen und unter Wahrung der erforderlichen Sicherheit des Betäubungsmittelverkehrs darf der Arzt für einen Patienten, der in seiner Dauerbehandlung steht, von den Vorschriften des Absatzes 1 hinsichtlich
1. der Zahl der verschriebenen Betäubungsmittel und
2. der festgesetzten Höchstmengen
abweichen. 2Eine solche Verschreibung ist mit dem Buchstaben "A" zu kennzeichnen."
Für mich hier wichtig und dem Arzt gegenüber deutlich zu erwähnen: "In begründeten Einzelfällen und unter Wahrung der erforderlichen Sicherheit des Betäubungsmittelverkehrs".
Es spricht also rechtlich gesehen meines Erachtens nichts dagegen, dass der Arzt soviel verordnet wie er möchte. Ich hoffe nur, dass der Arzt dies nicht möchte... :J
Noch eine Kleinigkeit in Bezug aufnur mir Normgröße ginge bei BtM nicht, da ist auch "die Stückzahl der abgeteilten Form" erforderlich.[...] der Arzt entweder 3xN1 Packung oder 1xN1+1xN2 Packung auf das BtM-Rezept mit dem Vermerk "A" schreiben darf [...]
Gruß
Oliver Scholle
Ihr Moderator und Experte im Forum Pharmazeutische Praxis
Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.
Ah ja das mit der Stückzahl der abgeteilten form habe ich ganz vergessen bei meinem Gedankengang. Die Aussage mit dem nicht mehr gültig verstehe ich nicht so ganz?
Damit meinte ich, dass wenn das "A" auf dem Rezept vermerkt ist, die Höchstmengen gar nicht mehr gelten.
Also er der Arzt darf dann von den festgesetzten Höchstmengen abweichen.
Ihre Rechnung mit den Mengen an Fluni-Tabletten sind genau für den Fall, dass KEIN "A" auf dem Rezept steht.
Das wollte ich nur noch einmal klar machen, bevor es zu Verwirrungen führt.
Frau Schmidt hat sich und uns ja gefragt, wie viel der Arzt eigentlich grundsätzlich auf BtM-Rezept maximal verschreiben darf.
Und da gibt es - sofern ein "A" vorhanden - gar keine Höchstgrenze.
Ihr Moderator und Experte im Forum Pharmazeutische Praxis
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Ah ja jetzt verstehe ich:-) vielen Dank für die Erklärung!
An alle BtM-Interessierten folgender Hinweis,
Sie finden hier auf pharma4u die BtM-Höchstmengen auf folgender Seite
https://www.pharma4u.de/apotheker/berufspraxis/btm/
-> unter "Verschreibungshöchstmengen"
Am besten gleich ausdrucken und im BtM-Ordner ablegen.
Beste Grüße und einen schönen Sonntag Abend.
Maike Noah
Maike Noah, Apothekerin
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Vielen Dank für die Erklärungen.
Ich habe mir schon schon gedacht, dass es im Ermessen des Arztes liegt, in welchem Maß er die Höchstmengen überschreitet, wolltet aber nochmal auf Nummer sicher gehen.
Beste Grüße
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