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Thema: Staatsexamen nicht bestanden und nun ?

  1. #1
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    Staatsexamen nicht bestanden und nun ?

    Hallo zusammen,

    ich habe ein Problem. Ich habe nun zum 3. mal das 1. Staatsexamen in den Fächern Biologie und Physik geschrieben. Ich habe wohl nicht bestanden und das würde bedeuten, dass ich exmatrikuliert werde.

    Kann mir einer einen Tipp geben, welche Chancen es gibt um das Studium fortzuführen ?

    Liebe Grüße

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo, das ist aber keine erfreuliche Nachricht! Die einzige Option weiter in der Pharmazie zu bleiben und Apotheker zu werden, ist es ins EU-Ausland zu gehen. Der Abschluss dort wird hier (in JEDEM Fall) akzeptiert (EU-Recht!). Empfehlenswert ist die Uni Graz. Wenn Sie Interesse haben, sollten Sie sich so schnell wie möglich dort bewerben und nach den Regularien erkundigen. Viel Erfolg

    Mit besten Grüßen
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Prof. Dr. Axel Helmstädter
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    Wohl bietet auch die Universität Budapest ein Pharmaziestudium in deutscher Sprache an.
    Ihr Experte im Forum Pharmazie-Geschichte
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  4. #4
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    Hallo,

    dazu hab ich auch eine Frage. Ich habe nach nichtbestandenem Staatsexamen an die Uni Innsbruck in Österreich gewechselt, wie viele andere auch (kann ich übrigens nur empfehlen), und jetzt kam bei uns die Frage nach der Anerkennung in Deutschland auf.
    Ich dachte eigentlich, dass ich nach Beendigung der Dilpomarbeit das praktische Jahr komplett in Deutschland machen kann und dann das 3.Stex. (hier würde man das sog. Aspirantenjahr machen, mit einer Abschlussprüfung, die aus mündl, prakt. und schriftl Teilen besteht.)

    Zur Info ein Schreiben der Landesregierung Bayern:
    WICHTIG! an alle Pharmazeuten die mit dem Gedanken spielen das Aspirantenjahr in Bayern (Oberbayern) zu machen:
    ein in Österreich abgeschlossenes Studium der Pharmazie berechtigt alleine nicht zur Ausübung des Apothekerberufs in der Bundesrepublik Deutschland. Hierzu ist die Approbation als Apotheker oder eine Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des Apothekerberufs notwendig (§ 2 BApO).
    Bitte sagen Sie uns, ob Ihr Studienabschluss mit der Verleihung des akademischen Grades "Magister der Pharmazie" bezeichnet wird.
    Wenn ja, dann wird Ihr Studium auf die Prüfung im Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (§ 18 AAppO) angerechnet (§ 22 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 AAppO). Zusatzprüfungen in diesem Prüfungsabschnitt sind nicht mehr abzulegen.
    Um die bei einer ausländischen Ausbildung nach § 4 Abs. 2 BApO geforderte Gleichwertigkeit mit der deutschen Ausbildung zum Apothekerberuf als eine der zwingenden Voraussetzungen für die Erteilung der Approbation herzustellen, müssen Sie noch
    - eine praktische Ausbildung von zwölf Monaten gemäß § 4 Abs. 1 AAppO ableisten,
    - an den begleitenden Unterrichtsveranstaltungen nach § 4 Abs. 4 AAppO teilnehmen und
    - die Prüfung im Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung gemäß § 19 AAppO unter Zugrundelegung des Prüfungsstoffkatalogs nach Anlage 15 AAppO ablegen.
    Erst dann ist die Gleichwertigkeit der beiden Ausbildungen hergestellt.


    Jetzt sagte eine Studienkollegin, das dass nicht ginge, weil wir in Deutschland durch das nichtbestandene 1.Stex auch für alle weiteren gesperrt wären. In dem Bescheid des LPA steht allerdings nur, dass DIESE Prüfung nicht mehr wiederholt werden darf. Kann mir dazu jemand was sagen?

    Grüße sonroe


    Für Interessierte der Studienplan Pharmazie an der Uni Innsbruck:
    http://www.uibk.ac.at/fakultaeten-se...01.10.2011.pdf
    Geändert von Anett Kreußel (26.01.2015 um 09:18 Uhr)

  5. #5
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo sonroe,

    sorry für die verzögerte Antwort, aber ich war in der letzten Wo. komplett bei der Expopharm eingespannt...

    Also: die Vermutung stimmt. Sie haben KEIN Anrecht darauf Ihr 3. Stex. in D machen zu können. Hier stehen die Bestimmungen der AAppO eindeutig entgegen (§ 15 Abs.4: Ist ein Prüfungsabschnitt endgültig nicht bestanden, ist die Pharmazeutische Prüfung insgesamt endgültig
    nicht bestanden).

    Die von Ihnen beschriebenen Regelungen (Infos der Behörde) gelten nur für Studenten, die hier nicht "gesperrt" sind.
    (eine Behörde, die Sie hier das 3. Stex. machen lassen würde, würde erheblich gegen geltenden Recht verstossen. Dabei will ich nicht ausschließen, dass dieser fall schonmal vorgekommen ist, aber ich würde auf so etwas nicht bauen!)

    Stattdessen machen Sie folgendes: Sie erwerben den Titel in Österreich, der gemäß Bundesapotheker-Ordnung hier in D "ohne Wenn und Aber!!!" anerkannt werden MUSS!:"Staatliches Apothekerdiplom"
    Dazu müssen Sie in Ö meines Wissens Ihr PJ machen und dann die Praktische Abschlussprüfung (nach Möglichkeit also nicht vorher zurück... ;-).
    Viel Erfolg :-)

    Mit besten Grüßen

    PS: Wie kommt pharma4u eigentlich in Innsbruck an, ist die Plattform und die Leistungen (wie Kompetenz-Forum, Arznei-Pflanzen und ABDA-Datenbank, sowie die zum 01.01.2013 erscheinenden neuen Online/Smartphone-Prüfungstrainer für Hauptstudium (und 2.Stex in D) dort bekannt..? Falls nicht, was könnte man tun um die Plattform dort bekannter zu machen..?
    Geändert von Anett Kreußel (26.01.2015 um 09:18 Uhr) Grund: Nickname
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

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  6. #6
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    Hallo Herr Dr. Ravati,

    vielen Dank für die Info. Dann weiß ich jetzt bescheid und muss umplanen.

    Hmm, also ich glaube so ganz bekannt ist die Plattform hier nicht, ausgenommen von den deutschen Studenten natürlich.
    Kompetenz-Forum, Arznei-Pflanzen und ABDA-Datenbank würden hier sicher auch gut ankommen, allerdings kann man hier mit dem Prüfungstrainer nicht viel anfangen, da es keine Prüfungen wie das deutsche Staatsexamen gibt.
    Die ersten zwei Diplomprüfungen sind keine eigentlichen Prüfungen, sondern "einfach" das Bestehen aller Scheine im jeweiligen Prüfungsabschnitt. Bei der dritten ist es etwas anders. Der erste Teil ist genau wie bei den anderen, der zweite Teil umfasst eine Prüfung aus einem Teilgebiet des Faches, dem der Gegenstand der Diplomarbeit zuzuordnen ist und eine Prüfung aus einem Teilgebiet eines weiteren Kernfaches des Studiums, welches der Studierende auswählen kann.
    Eine Prüfungsvorbereitung wie Ihre Seminare wäre eigentlich nur für den letzten Teil möglich, schätze ich.

    Ich kann gerne über Facebook in einer Gruppe mal den Pharma4u-Link posten.
    Sonst könnten Sie vielleicht die Studienrichtungsvertretung Pharmazie anschreiben, das ist quasi wie die "Fachschaft" in Dt.
    Hier der Link: http://oehinfo.uibk.ac.at/natwi/pharm/joomla/
    Sonst Werbung über die ÖAZ?

    Viele Grüße
    Geändert von Anett Kreußel (26.01.2015 um 09:19 Uhr) Grund: Nickname

  7. #7
    Premium-User Avatar von karl
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    sowie die zum 01.01.2013 erscheinenden neuen Online/Smartphone-Prüfungstrainer für Hauptstudium (und 2.Stex in D)
    wow! seit wann steht das denn fest? gibts dazu noch ein paar mehr infos? z.b. welche smartphones?^^

  8. #8
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo,

    geplant waren die Trainer zum 2. Stex schon länger. Wir haben nur nach einer zeitgemäßen Technik gesucht, damit es auch auf allen Smartphone-Systemen läuft. Den genauen Starttermin kann ich noch nicht mit Sicherheit zusagen, aber noch halte ich den 01.01.2013 für realistisch :-)

    Viele Grüße
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

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