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Thema: Frage zur Gehaltsabrechnung

  1. #1
    Premium-User
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    Frage zur Gehaltsabrechnung

    Liebe User und Kompetenz-Manager,

    meine erste Lohnabrechnung als Apothekerin ist nun eingetrudelt und es gibt nur Fragen über Fragen. Wie wird denn das Bruttogehalt berechnet, wenn Tarif vereinbart wurde? Sollte das Gehalt pro Monat eigentlich nicht immer gleich sein, auch wenn der Monat weniger Tage hat oder wenn man weniger Stunden pro Woche gearbeitet hat als40h pro Woche? Gibt es vielleicht irgendeinen Schlüssel zur richtigen Berechnung des Gehalts?
    Könntet ihr mir sonst auch eine Adresse nennen, an die ich mich wenden könnte?

    Vielen Dank für Eure Bemühungen!

    Liebe Grüße, Katharina

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    [Edit Mod: Auf Bitte von Herrn Keßler wurde diese Frage in das Forum Arbeitsrecht verschoben.]
    Maike Noah, Apothekerin

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  3. #3
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    Hallo!

    Ist Tarif vereinbart, gilt das hier: http://www.adexa-online.de/index.php...42f3ad18a6c53b .
    Es ist immer Brutto angegeben, sei es im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag, da muss eigentlich nichts berechnet werden.
    Aus der Gehaltsabrechnung geht das Netto hervor, das natürlich für jeden anders sein kann. Gesetzliche Versicherungs-Abzüge gehen ab, Steuer, ...
    Am Ende steht dann das, was auf dem Konto ankommt. Normalerweise wird nicht nach Monatstagen berechnet. Das Einzige, was sich beim Brutto ändern kann, sind ggf. Prämien, Weihnachtsgeld oder Notdienstzuschläge.

    LG
    isoprop

  4. #4
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
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    Hallo,

    das ist richtig, das Bruttogehalt aus dem Gehaltstarifvertrag ändert sich nicht monatlich, sondern bleibt konstant. Deswegen beträgt das BruttoMONATSgehalt immer den im Tarif ausgewiesenen Wert, egal ob 28, 30 oder 31 Tage, solange man pro Woche 40h erbringt. Das ist also so arbeitsvertraglich vereinbart.
    Nur wenn das Gehalt in Sonderfällen nach Tagen vereinbart ist (z.B. bei der Abgeltung von Urlaubstagen) errechnet sich das Gehalt nach Tagen zu 1/25 des Bruttomonatsgehaltes nach Tarif.

    Ausgewiesen ist das Bruttogehalt auf der Gehaltsabrechnung, ebenso wie die abgezogenen Arbeitnehmeranteile und die abgezogene Lohnsteuer. Das nach Abzug ermittelte Nettogehalt wird dann ausgezahlt. Der Arbeitgeber muss übrigens zu dem im Tarif ausgewiesenen Bruttogehalt noch die Arbeitgeberanteile abführen, für ihn wird es somit noch einmal um ca.20% teurer.

    Ich hoffe, das hat jetzt nicht noch mehr verwirrt..

    Viele Grüße
    Ihr Experte im Forum Arbeitsrecht
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  5. #5
    Premium-User
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    Dankeschön!
    Es hat sich aber jetzt schon alles aufgeklärt.
    Grüße, Katharina

  6. #6
    Premium-User Avatar von Alina Schmidt
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    Hallo,
    ich hätte da auch noch mal eine Nachfrage zu dem Thema.
    Ich habe am 1.7.12 angefangen als Frisch-Apothekerin in einer Apotheke mit 35 Wochenstunden. Ab dem 1.9.12 bin ich dann auf 40 Wochenstunden hoch gestuft worden.
    Wieviel Jahresurlaub steht mir denn dann iegentlich für diese 6 Monate im Jahr 2012 zu. Ich arbeite teils 5 aber auch 6 Tage die Woche, hatte aber auch Wochen dazwischen mit nur 4 Tagen.

    Dann noch eine weitere Frage. Ich mache auch ab und zu mal einen Notdienst. Diese Stunden (tagsüber pro Stunde und nachts die Pauschale) habe ich immer als normale Arbeitsstunden aufgeschrieben bekommen. Ich habe aber keine Sonderprämien o.ä. dafür bekommen. Mein Gehalt liegt 5% über Tarif aber auch erst seit dem 1.9.12
    Da ich aber keinen schriftlichen Arbeitsvertrag habe, wollte ich nicht ansprechen, ob mir für den Notdienst nicht noch zusätzlich eine Zahlung zusteht, ohne ganz sicher zu sein, dass ich da auch im Recht bin. Auch mündlich ist nichts über den Notdienst vereinbart worden.

    Vielen Dank für die Auskunft.

    Alina

  7. #7
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Alina
    ich habe Herrn Hassel eben auf Ihre Frage aufmerksam gemacht. Er wird sich schnellstmöglich darum kümmern.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  8. #8
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
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    Hallo Frau Schmidt,

    Zunächst zu Ihrem Urlaubsanspruch: Wenn der BRTV anwendbar ist, stehen Ihnen 33 Werktage bei einer 6-Tage Woche pro Jahr zu. Um die tatsächlichen Arbeitstage umzurechnen, sind zunächst die durchschnittlichen Wochenarbeitstage zu ermitteln. Wenn Sie z.B. von Montag bis Freitag arbeiten und jede zweite Woche von Montag bis Samstags arbeiten, wäre der Durchschnitt 5,5 Wochenarbeitstage. Dann ermittelt man die tatsächlichen Urlaubstage so:

    33 : 6 x 5,5 = 30,25 (Bruchteile sind entsprechend ihrem Umfang zu gewähren)

    Zu den Notdiensten:
    Ich verstehe Sie so, dass die tatsächlich abgeleisteten Stunden pro Tag und die Pauschale (3,5Std) pro Nacht im Arbeitszeitkonto gut geschrieben werden, ist das richtig?
    Der Arbeitgeber kann wählen, ob er die Notdienstbereitschaften in Freizeit oder Vergütung ausgleicht, insoweit ist die Gutschrift auf dem Arbeitszeitkonto o.k., weil Sie diese Stunden in Freizeit abfeiern oder abbauen könnten. Vergütung steht Ihnen dann aber nicht mehr zu.

    Viele Grüße
    Martin Hassel
    Ihr Experte im Forum Arbeitsrecht
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  9. #9
    Premium-User
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    Hallo Herr Hassel,
    bei mir ist es so: wenn ich zB am Mo Nachtdienst habe, dann habe ich am kommenden Di zwar frei, aber werde für die freien Stunden am Dienstag nicht bezahlt. Ist es überhaupt ok?
    Danke im Voraus und viele Grüße!

    Zitat Zitat von Martin Hassel Beitrag anzeigen
    Der Arbeitgeber kann wählen, ob er die Notdienstbereitschaften in Freizeit oder Vergütung ausgleicht, insoweit ist die Gutschrift auf dem Arbeitszeitkonto o.k., weil Sie diese Stunden in Freizeit abfeiern oder abbauen könnten. Vergütung steht Ihnen dann aber nicht mehr zu.

    Viele Grüße
    Martin Hassel

  10. #10
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo derneugierige Kollege,
    Zitat Zitat von derneugierigekollege Beitrag anzeigen
    bei mir ist es so: wenn ich zB am Mo Nachtdienst habe, dann habe ich am kommenden Di zwar frei, aber werde für die freien Stunden am Dienstag nicht bezahlt. Ist es überhaupt ok?
    Eine sehr ähnliche Frage, wurde durch Herrn Hassel bereits beanwortet.
    Hier der link zum Thread: https://www.pharma4u.de/forum/showth...keine-Freizeit

    Die Quintessenz war dort:
    Zitat Zitat von Paula Martins Beitrag anzeigen
    Na das ist ja ganz super:
    ...ich darf nach der durchwachten Nacht rechtlich gesehen nicht weitermachen und mache insgesamt für den abstrrengenden Dienst und den kaputten Tag danach 1 Std minus. Für die tolle Nacht bekomme ich 7 Std und weil ich am nächsten Tag nicht arbeiten DARF mache ich 8 minusstd. Na danke auch.
    -> immerhin macht man für die Nacht nach aktuellem BRTV keine Minusstunden mehr!

    Nach §6 BRTV erhalten Sie momentan (unter der Woche von 18.30 bis 8.00 Uhr) 3,5 + 5,5 also insgesamt 9h.
    Wenn Sie nun am nächsten Wochentag regulät z.B. 8 oder 9h arbeiten müssten, machen Sie natürlich 8 bzw 9 Minusstunden.

    Es gibt Arbeitgeber, die schenken Ihnen sogar den nächsten Tag, ohne dass Sie dafür Minusstunden. Das ist natürlich sehr nett, aber nicht die Regel und auch nicht im BRTV vorgesehen.

    Vor 1.1.15 sah das ganze tatsächlich sehr viel unbefriedigender aus. Insofern finde ich die neue Regelung zum Notdienst um einiges fairer.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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