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Tipps für ein erfolgreiches Praktisches Jahr

Der/die Pharmaziepraktikant*in bestimmt seine/ihre Ausbildungsapotheke! Daher sollten im Vorfeld sämtliche Erwartungen an die Ausbildungszeit klar sein, sowohl seitens des/der Praktikant*in als auch auf Seiten des/der potenziellen Arbeitgeber*in. Nur wenn beide Vorstellungen zusammenpassen, ist ein gutes Arbeits- und Lernklima zu erreichen.

Es ist unbedingt nötig, feste Ausbildungsvereinbarungen mit dem/der Chef*in zu treffen. Das kann zum Beispiel ein wöchentliches Thema sein, das im Besonderen behandelt wird oder ein fester Termin pro Woche, an dem sich der/die ausbildende Apotheker*in Zeit nimmt, Fragen zu beantworten. Auch Kritik, wo sie angebracht ist, kann in diesem Rahmen gut vorgebracht werden.
Bewährt haben sich mancherorts auch wöchentliche Aufgaben, die von dem/der Chef*in gestellt und kontrolliert werden. Das kann zum Beispiel die Simulation eines Kundengespräches sein, zu dem im Vorfeld zum Krankheitsbild gehörige Themen erarbeitet werden.

Die Bundesapothekerkammer hat gemeinsam mit dem Bundesverband der Pharmaziestudierenden (BPhD) sowie der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG) einen Leitfaden für die praktische Ausbildung entwickelt. Zudem stellen die Organisationen auch Muster für Ausbildungspläne und Arbeitsbögen zur Verfügung.


Bestimmungen

Das Praktische Jahr gliedert sich in zweimal sechs Monate. Mindestens die Hälfte dieser Zeit muss in einer öffentlichen Apotheke in Deutschland abgeleistet werden; die verbleibenden sechs Monate können auch in einer Krankenhausapotheke, bei einem pharmazeutischen Unternehmen, an der Uni oder in anderen Einrichtungen absolviert werden. Über die Anerkennung eines z.B. im Ausland absolvierten Praktikums entscheidet das zuständige Landesprüfungsamt, in Zweifelsfällen sollte man sich schon einige Zeit vor Beginn bei der Behörde darüber erkundigen und sich das Ergebnis schriftlich mitteilen lassen.

Während diesen Jahres, in dem der Praktikant ganztägig unter Aufsicht eines Apothekers zu arbeiten hat, sollen die im Studium vermittelten Kenntnisse vertieft und sämtliche Fertigkeiten, die für die praktische Arbeit des Apothekers notwendig sind, erlernt werden.

Geregelt wird die Praktische Ausbildung durch §4 der AAppO.


PJ-Ratgeber des BPhD

Im PJ-Ratgeber des BPhD finden Sie weitere Tipps und Informationen nur um das praktische Jahr. Es lohnt sich also einen Blick in diese Broschüre zu werfen.

Im Bereich "Praktikanten" finden Sie auf unserer Plattform nur die Informationen, die ausschließlich oder überwiegend für Praktikanten wichtig sind.

Viele weitere sehr wertvolle Hinweise für Ihr PJ, Ihr 3. Staatsexamen und die Zeit danach finden Sie selbstverständlich im Bereich Apotheker / PTA. Schauen Sie rein!

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