
Dokumentation Fertigarzneimittel- und Medizinprodukteprüfung
Gemäß Apothekenbetriebsordnung (§ 12) müssen in der Apotheke stichprobenartig Fertigarzneimittel und Medizinprodukte geprüft werden. Bei der Protokollierung unterstützt Sie LabXpert.
Wählen Sie anhand der PZN oder dem Artikelnamen Ihr Präparat aus allen im ABDA-Artikelstamm hinterlegten Fertigarzneimitteln oder Medizinprodukten aus. Relevante Daten wie Hersteller/Unternehmer, Packungsgröße und Status werden direkt ins Protokoll übernommen.
Für die stichprobenartige Prüfung reicht eine Sichtkontrolle. Dazu steht Ihnen eine Checkliste gemäß den Vorgaben der Bundesapothekerkammer in LabXpert zur Verfügung. Melden Sie gegebenenfalls Qualitätsmängel direkt aus LabXpert mit einem elektronischen Meldebogen an die Arzneimittelkommission (AMK).
Abbildung: Protokoll der stichprobenartigen Prüfung von Fertigarzneimitteln
