Sie verwenden einen veralteten Browser, der von LabXpert nicht mehr unterstützt wird. Bitte nutzen Sie LabXpert mit einem der vorgeschlagenen Browser, wie z.B. Google Chrome, Mozilla Firefox, Microsoft Edge oder Apple Safari. Vielen Dank!

Zulassung und Vergabe von Studienplätzen

Pharmazie ist ein bundesweit zulassungsbeschränkter Studiengang (wie auch Human-, Tier- und Zahnmedizin). Die Bewerbung und Zulassung werden bereits seit geraumer Zeit durch die SfH - Stiftung für Hochschulzulassung (früher Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS)) koordiniert.

Eine Zulassungsbeschränkung und zentrale Vergabe ist notwendig, da es für diese Studiengänge bundesweit stets wesentlich mehr Bewerber*innen als Studienplätze gibt. Es soll damit eine flächendeckende Fairness gewährleistet werden.

Vergabeverordnung

Bei dem Vergabeverfahren gab es umfassende Reformen, die seit der Bewerbung für das Sommersemester 2020 greifen.

Jede Bewerbung auf die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge erfolgt nun über das Informations- und Bewerbungsportal auf hochschulstart.de. Nach einer Registrierung ist eine Bewerbung für beliebig viele Studienwünsche möglich. Jeder Studienwunsch besteht aus einer Kombination von Studiengang und Hochschule. Die Bewerber*innen können sich also parallel für alle vier Studiengänge gleichzeitig bewerben und auch an verschiedenen Orten. Das Online-Tool namens „AntOn“ hilft beim Bewerbungsprozess. Die Wünsche sollten dann priorisiert werden. Im Portal kann auch der Bewerbungsstatus beobachtet werden.

Es gilt das zentrale Vergabeverfahren für bundesweit zulassungsbeschränkte Fächer. Danach werden 30% der Studienplätze je Hochschule an die Notenbesten (Abiturbestenquote) vergeben, 10% nach schulnotenunabhängigen Kriterien (Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ)) und 60% der Studienplätze im hochschuleigenen Auswahlverfahren (Hochschulquote (AdH)). Im ADH legen die einzelnen Hochschulen die Kriterien der Auswahl selbst fest und entscheiden über die Zulassung zum Studium. Im Studiengang Pharmazie darf aber von den Regelungen der ZEQ und ADH abgewichen werden.

Die frühere sog. Wartezeitquote ist mit der Reform für 2020 entfallen.

 

 

Premium Login

Melden Sie sich für Ihren persönlichen Premium-Bereich auf pharma4u.de an.

Noch keinen Zugang? Jetzt registrieren

Kontakt

Brauchen Sie Hilfe? So erreichen Sie uns.