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Famulatur

Während der Semesterferien des Grundstudiums ist ein kleines "Berufspraktikum" abzuleisten, das Student*innen einen frühen Kontakt mit der Arbeitswelt der Pharmazeut*innen ermöglichen soll. Dieses als Famulatur bezeichnete Praktikum ist auf acht Wochen festgesetzt, die jedoch auf zweimal vier Wochen aufgeteilt werden können.

Wo?

Mindestens vier Wochen der Famulatur sind in einer öffentlichen Apotheke abzuleisten. Weitere vier Wochen können auch in folgenden Einrichtungen verbracht werden:

  • Krankenhaus- oder Bundeswehrapotheke,
  • Pharmazeutische Industrie oder
  • Arzneimitteluntersuchungsstelle oder vergleichbare Einrichtung einschließlich solcher der Bundeswehr

Tipps zur Famulatur

Die Famulatur muss laut Approbationsordnung während der lehrveranstaltungsfreien Zeiten des Studiums stattfinden. Demnach ist ein Ableisten des Praktikums - auch teilweise - vor Beginn des 1. Semesters nicht zulässig (fertig ausgebildete PTA, Pharmazieingenieur*innen und Apothekerassistent*innen sind von der Famulatur befreit).

In jedem Fall sollte man sich zeitig um seine Famulaturstelle kümmern, insbesondere in den kleineren Uni-Städten. Ein erstes Gespräch mit der/dem Apotheker*in gibt Hinweise auf die bevorstehenden Tätigkeiten; ist ein umfassender Einblick in verschiedene Arbeitsabläufe des Apothekenbetriebs zu erwarten oder wird man die gesamte Praktikumszeit hindurch lediglich als billige Arbeitskraft zum Einsortieren der Waren missbraucht?

Es gibt jedoch seitens der Approbationsordnung keine Vorgaben zur Entlohnung der Tätigkeiten während der Famulatur. Sofern man aber (bereits beim Vorstellungsgespräch!) motiviert und mit Interesse auftritt, werden viele Arbeitgeber*innen gewillt sein, ein kleines Praktikantengehalt zu entrichten.

  • Einen Leitfaden für die Famulatur hat die Landesapothekerkammer Thüringen herausgegeben.
  • Eine Muster-Vereinbarung für die Famulatur findest Du hier; als Bescheinigung über die geleistete Tätigkeit kann dieser Vordruck verwendet werden.

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