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Thema: Rezeptur durch Konservierung der Grundlage inkompatibel

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  1. #1
    Premium-User Avatar von Alina Schmidt
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    Hallo Herr Eisenbach,
    Unguentum Lanette ist ein eingetragenes Warenzeichen für eine Fertig zu erhaltene Rezeptur von Caelo. Sie besteht aus Lanette N, Oleyloleat und Wasser. Und dann noch den genannten Konservierungsstoffen. Als ich dies rausgesucht hatte, kam mir doch der Verdacht, dass der Arzt wahrscheinlich gar nicht die Unguentum Lanette meinte, sondern eher eine abgewandelte Form der Unguentum Lanette, mit etwas veränderten Konzentrationen. Denn die weiteren Inhaltstoffe der Rezptur sind ja im Prinzip in der Unguentum Lanette enthalten...
    Auf Nachfrage erhielt ich die Antwort: Das haben wir so von einem Etikett einer älteren Kruke abgeschrieben...
    Also machen wir die Salbe jetzt einfach etwas "verändert".
    Also ist wohl auch geklärt, dass der Arzt weder Ahnung hatte, was er da aufschreibt, noch wofür... Sehr fragwürdig.

    Aber vielen Dank für die Hilfe.

    Wie lange würden sie die Rezeptur haltbar machen, wenn sie nicht konserviert ist? Ich fand ein halbes Jahr ein wenig zu lange, durch den hohen Wasseranteil.

    Schönen Abend noch.

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Frau Schmidt,
    Zitat Zitat von Alina Schmidt Beitrag anzeigen

    Wie lange würden sie die Rezeptur haltbar machen, wenn sie nicht konserviert ist? Ich fand ein halbes Jahr ein wenig zu lange, durch den hohen Wasseranteil.
    Ich würde sagen unkonserviert ist diese Zubereitung nach NRF in Tube/Spenderdose 1 Woche, im Kühlschrank 2 Wochen verwendbar.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  3. #3
    Premium-User Avatar von Julian Eisenbach
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    Vielen Dank für die Antwort.

    Zitat Zitat von Alina Schmidt Beitrag anzeigen
    Hallo Herr Eisenbach,
    Wie lange würden sie die Rezeptur haltbar machen, wenn sie nicht konserviert ist? Ich fand ein halbes Jahr ein wenig zu lange, durch den hohen Wasseranteil.
    Wenn Sie den oben aufgeführten Fall meinen, würde ich eher von einer "eingeschränkten" Konservierung sprechen und daher die Aufbrauchfrist (man müsste den aber den resultierenden pH Wert beachten) auf 4 Wochen beschränken. Das die Konservierung gar nicht mehr wirkt, halte ich für überzogen, aber ich würde die Frage gerne an unsere Komptenzmanager weiterleiten.

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