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Thema: Pharmazeutische Bedenken gegen Austausch von Doxazosin ret. gegen Doxazosin

  1. #1
    Premium-User Avatar von Günter Wickop
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    Pharmazeutische Bedenken gegen Austausch von Doxazosin ret. gegen Doxazosin

    Hallo,

    laut "gemeinsamen Bundesausschuss" sind bei Doxazosin Retard-Tabletten gegen nicht retardierte Tabletten austauschbar.
    So wurde es mir auch vom HAV mitgeteilt....

    Die HWZ ist bei diesem Stoff zwar sehr lang (22 h), die Fachinformationen lassen aber doch den Schluss zu, dass zumindest bei der Indikation Hypertonie die Retard-Tabletten vorteilhaft sind.

    Ich habe unserem Patienten natürlich die verordneten Retard-Tabletten gegeben, das Computer-Kassenprogramm lehnt das aber ab...

    Fehlt vielleicht doch etwas pharmazeutischer Sachverstand im gemeinsamen Bundesausschuss (in dem meines Wissen KEIN Apotheker Mitglied ist ?!?

    Dr. Günter Wickop

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Guten Abend Dr. Wickop,
    denken Sie mal an Tavor Expidet. Auch hier springt das Computer-Kassenprogramm oftmals zu einem Tabletten-Rabattpartner, weil nach GBA Expidettäfelchen und Tabletten austauschbare Darreichungsformen sind!

    Bei Krampfpatienten oder Patienten mit Schluckstörungen hilft da nur der pharmazeutische Sachverstand
    sowie die Sonder-PZN
    mit Faktor 6 für pharmazeutische Bedenken
    nebst handschriftlicher Begründung durch den Apotheker
    zuzüglich Datum und eigenhändiger Unterschrift. Der nächste bitte

    Beste Grüße
    Maike Noah

    [Edit: Der Fehlerteufel hatte sich eingeschlichen und Faktor 7 statt 6 geschrieben. Habe meinen Kommentar daher korrigiert. Richtig ist Faktor 6 für pharmazeutische Bedenken (7 wäre Wunscharznei)]
    Geändert von Maike Noah (03.06.2013 um 16:46 Uhr)
    Maike Noah, Apothekerin

    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter

  3. #3
    Premium-User Avatar von Dr. Juliane Kresser
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    Hi, hier sind dann in der Tat pharmazeutische Bedenken angebracht !!!! Bei der Pharmatechnik ist es der Faktor 6 Nichtabgabe Rabattartikel wegen pharmazeutischer Bedenken. Viele Grüße und weiter so (((-: JK
    Geändert von Dr. Juliane Kresser (03.06.2013 um 09:23 Uhr)

  4. #4
    Premium-User
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    Zitat Zitat von Dr. Juliane Kresser Beitrag anzeigen
    Bei der Pharmatechnik ist es der Faktor 6 Nichtabgabe Rabattartikel wegen pharmazeutischer Bedenken.
    Kleine offtopic-Ergänzung am Rande: Das gilt nicht nur für Pharmatechnik - die Sonder-PZN muss unabhängig vom verwendeten System immer mit dem jeweils richtigen Faktor eingeschubladet werden! Und das ist für pharmazeutische Bedenken immer die "6". Unser System z.B. kennt von sich aus nur "die" Defekt-PZN ohne Spezifikation, wir ändern den Faktor immer manuell.

    ... nur damit niemand auf eine falsche Fährte geführt wird ...

    lg!
    isoprop

    P.S: Hier steht's übrigens, falls (noch) jemand Kollegen hat, die das nicht glauben, eh sie es schwarz auf weiß gesehen haben , auf Seite 12: http://www.gkv-datenaustausch.de/med...3_20121127.pdf

  5. #5
    Premium-User Avatar von Dr. Juliane Kresser
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    Yup. Danke...das ist ein guter Hinweis

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