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Thema: NSAR-"Allergie"

  1. #1
    Premium-User Avatar von Michael Desing
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    NSAR-"Allergie"

    Guten Tag,

    weiß jemand, wie "Pseudoallergien" bzw konkret "Allergie" auf NSAR in Arzneimittelsoftwares verarbeitet werden?
    ABDATA zum Beispiel kennt anscheinend "Salicylat-Allergie", jedoch keine "Oxicam/Thiomersal(?)"-Allergie , keine "Pyrazolon-Allergie -- die tatsächliche "Allergien" sind. Reaktionen auf NSAR generell ( "Analgetika-Asthma" ..) sind lt neuestem Mutschler "meist" Pseudoallergien - und es gibt in ABDATA offensichtlich dazu keinen Gesamteintrag.
    Im ABDATA-Allergie-Modul erfasst sind Pseudo(?)allergien auf ACE-Hemmer ( Mischung Allergie/nicht-allergisches Angiödem?), Röntgenkontrastmittel, nicht jedoch Reaktionen auf Curareartige-Verbindungen ( Histaminfreisetzung nach manchen Verbindungen ).
    Es ist sicher nicht unproblematisch, Allergien und Pseudoallergien "in einen Topf zu werfen" , aus Patientensicht wäre es aber dennoch evtl. sinnvoll? Wie sehen Sie das? Wie screenen hier Allergie-Module?

    vielen Dank für Ihre Mühe!!

    Mit freundlichen Grüßen
    Michael Desing

  2. #2
    Premium-User Avatar von Dr. Juliane Kresser
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    Hallo Herr Desing,
    die CAVE Daten sind ein Zusatzmodul der ABDA Datenbank und werden von ABDATA geliefert.

    Es sind alle relevanten Allergieauslöser aufgeführt mit Einfluss auf den Patienten während der AM-Therapie d.h. Wirkstoffe, Hilfsstoffe, Konservierungsstoffe, Aroma- Farbstoffe, Nahrungsmittel, z.B. Schalentiere, Umweltstoffe wie Pollen....auch Röntgenkontrastmittel, (aber nicht Curare !!!).....und damit werden auch einige Auslöser für Pseudoallergien mit geprüft, aber nicht explizit abgegrenzt, weil am Ende zählt die Reaktion beim Kunden.

    Die Apothekensoftware checkt auf CAVE Allergie bei jedem Abverkauf allgemein und bei Kundenbezug individuell mit Warnung.

    Die NSAR können genau angesteuert werden über die Eingabe "Allergie gegen Analgetika (Salicylat-Typ), (Arylessigsäure-Typ) oder (Diclofenac-Typ) oder (Arylcarbonsäure-Typ), (Pyrazolon-Typ), (Oxicam-Typ), (Celecoxib-Typ)" ...etc.
    Einen generellen Check auf NSAR gibt es nicht und macht auch keinen Sinn, denn Ziel des Arztes und Apothekers sollte ja immer sein, die Mediaktionsalternative zu finden, auf die nicht allergisch reagiert wird....und nicht das immerzu die Warnung blinkt (-:

    ACE-Hemmer-Allergie (Enalapril-Typ) oder Allergie gegen ACE-Hemmer

    Bariumsulfat-Allergie (Röntgenkontrastmittel) oder Allergie gegen Bariumsulfat (Röntgenkontrastmittel)

    usw....

    Es gibt dann zu jeder Allergiebezeichnung noch einen zusätzlichen Anzeigenbereich mit der genaueren Definition:

    Beispiel: Allergie gegen Analgetika (Arylessigsäure-Typ) - Definition: Zur Allergiegruppe gehören Arylessigsäure und Analoga (z.B. Diclofenac, Lumiracoxib, Ketorolac, Tolmetin, Indometacin und Acemetacin).


    Wenn noch Fragen sind, dann bitte wieder melden
    Herzliche Grüße JK
    Geändert von Dr. Juliane Kresser (27.05.2013 um 13:40 Uhr)

  3. #3
    Premium-User Avatar von Michael Desing
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    Hallo Frau Dr Kresser,
    ganz herzlichen Dank für die Recherche, ich selber war mit dem Modul nicht so vertraut und hatte zunächst keine Anleitung zur Hand ( muß mal recherchieren wo die ist...) , aber vielleicht ging es anderen ähnlich...Gibt es aber medizinisch nicht doch den Fall, daß jemand potentiell "allergisch" auf alle NSAR reagiert ( Asthmatiker ...) und für den diese tatsächlich ein no-go sind??

    Herzliche Grüße
    Michael Desing

  4. #4
    Premium-User Avatar von Dr. Juliane Kresser
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    Hallo Herr Desing, CAVE checkt ja auf Alter, Geschlecht, Allergie, Befund (Grunderkrankung).
    Der Fall, den sie jetzt ansprechen, wird beim CAVE Check berücksichtigt über Befund (Grunderkrankung) und nicht über das Thema Allergie.
    Verkauft man an der Apotheken-Kasse ein NSAR, so erscheint der CAVE Hinweis : Anwendungsbeschränkung bei Asthma Bronchiale, bzw. bei Atemwegserkrankungen (obstruktive). Ist die Erkrankung beim Kunden hinterlegt, blinkt die Warnung, ansonsten kommt generell immer der Hinweis bei Abgabe der NSAR.
    Herzliche Grüße JK

  5. #5
    Premium-User Avatar von Michael Desing
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    Hallo Frau Dr. Kresser,
    das ist tatsächlich eine gute Alternative, wenn man konkrete Diagnosen eingeben kann ( was mir selber nicht möglich ist, da das Modul bei mir in dieser Hinsicht nicht freigeschaltet ist ), Probleme machen dann allerdings Reaktionen auf "alle" NSAR wie Angiödem, Urtikaria, Rhinitis etc. unabhängig von Asthma. Vielleicht wird das jetzt zu hypothetisch - mir selber fehlt da der medizinische Hintergrund - und ich möchte Sie auch nicht ärgern, aber ich hatte selber diese Anfrage der "NSAR-Allergie" und suche nach einer umfassenden Lösung.
    Ganz herzlichen Dank für Ihre bisherige Antwort!

    Freundliche Grüße
    Michael Desing

  6. #6
    Premium-User Avatar von Dr. Juliane Kresser
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    Guten Morgen Herr Desing, völlig korrekt, es gibt diese allergische Reaktion:

    http://www.alles-zur-allergologie.de...e/Oxicame.html
    Die größte Bedeutung besitzt die Analgetika-Intoleranz (mit einer geschätzten Inzidenz von 2 %). Diese wird den pseudoallergischen Reaktionen zugeordnet. Klinisch imponiert die Analgetika-Intoleranz zwar wie eine Soforttypreaktion (Asthma-Anfälle, Angioödem, Urtikaria und Rhinitis), pathogenetisch spielen sich derartige Reaktionen auf der Ebene der Mediatoren ohne Vorschaltung eines immunologischen Grundvorganges ab.

    Hierzu gibt es in der Apothekensoftware in den Wirkstoffdossiers unter UAW ja auch entsprechende Hinweise: .....bekannten Reaktionen von Bronchospasmus, Asthma, Rhinitis oder Urtikaria nach der Einnahme von Acetylsalicylsäure oder anderen nicht-steroidalen Entzündungshemmern in der Vergangenheit.
    Bei den Fertigarzneimitteltexten steht unter Gelegentliche unerwünschte Wirkungen (≥ 0,1% und < 1%): ....
    - Ödeme (z. B. periphere Ödeme), insbesondere bei Patienten mit arterieller Hypertonie oder Niereninsuffizienz
    - Alopezie
    - Urtikaria, Überempfindlichkeitsreaktionen mit Asthmaanfällen (ggf. mit Blutdruckabfall)
    Der Patient ist anzuweisen, in diesem Fall umgehend den Arzt zu informieren, und das Arzneimittel nicht mehr einzunehmen.


    Der Apotheker kann den Patienten auf dererlei UAWs hinweisen im Beratungsgespräch, bzw. auch Symtome erfragen oder beobachten. Er kann auch bei Auftreten von UAWs solche arzneimittelbezogenen Probleme im Medikationsmanagement seiner Software lösen (u.a. auch mit Arztrücksprach) und dann dokumentieren und damit einen Hinweis am Kassenfenster bei Wiedererscheinen dieses Patienten generieren.

    Mehr Info und Unterstützung geht doch gar nicht

    Ganz liebe Grüße
    JK

    P.S. ...und bitte fragen Sie immer....ich finde das spannend. Danke.
    Geändert von Dr. Juliane Kresser (30.05.2013 um 06:56 Uhr)

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