Hallo Frau Schiel,
ohne Herrn Hassel zuvorkommen zu wollen möchte ich meine Sicht aus der Praxiserfahrung kundgeben.
Achtung: Die folgenden Punkte ergeben sich aus dem Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter. Dieser gilt streng genommen nur, wenn beide Vertragspartner Mitglieder der jeweiligen Institutionen sind, die den Vertrag geschlossen haben (AG: Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken, AN: Adexa - Die Apothekengewerkschaft).
- Definition Teilzeit: Meines Wissens ist Teilzeit alles, was unter 40 Stunden pro Woche ist.
- Die wöchentliche Arbeitszeit kann zwischen 75% bis 130% betragen, solange durchschnittliche das Soll erfüllt ist (kann für beide von Vorteil sein für langes Wochenende z.B.)
- Bei mindestens 20 Stunden pro Woche wird der gearbeitete Zeitraum voll auf die Berufsjahre angerechnet (wichtig für Tariftabelle)
- Kammerbeitrag (schauen Sie in Ihrem Bereich nach) kann unterschiedlich gestaffelt sein und muss dann gemeldet werden.
- Nachteil: Sie merken es später an der Rente und Bildungsurlaub ist entsprechend anteilig geringer (was aber auch logisch ist)
Ich persönlich finde die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung gerade in der Apotheke eine sehr gute Sache - vor allem wenn man sich nicht nur in der Apotheke "austoben" möchte, solange keine finanziellen Gründe dagegen sprechen.
Viele Grüße und gutes Nutzen der freien Zeit
Oliver Scholle
Lesezeichen