Hallo,
ich hätte eine Frage zur Versorgung eines Krankenhauses per Versand.
Wenn eine öffentliche krankenhausversorgende Apotheke das Krankenhaus im Bedarfsfall oder auch regelmäßig per Versand beliefernmöchte, benötigt sie dann eine Versandhandelserlaubnis?
Im ApoG steht §14 (Abs.5) 2. ...oder im Falle des Versandes im Einklang mit den Anforderungen nach §11a.
Davon ausgegangen, dass alle anderen Vorausetzungen, wie Versorgungsvertrag, Genehmigung und keine Entfernung über 1h erfüllt sind.
Ich denke die Versandhandelserlaubnis ist hier notwendig da es sich um die Versendung von apo-pflichtigen AM handelt.
Vielen Dank für eure Hilfe!
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