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Thema: Substituion

  1. #1
    Premium-User Avatar von Runa Müller
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    Substituion

    Hallo,

    ich habe in den Altprotokollen eine Frage zur Substitution gefunden, jedoch stand keine Antwort drin und auch im Gesetzestext werde ich nicht fündig. Die Frage lautet: Wie lang darf der Arzt eine Substitutionstherapie für einen Patienten verschreiben? Es geht dabei um die Therapiedauer gesamt. Gibt es da irgendwo eine Begrenzung, dass man eine Substitution nach z.B. einem Jahr als gescheitert ansieht und dann auf ein anderes Präparat wechselt?

    Und ich habe noch eine zweite Frage: Kann man in besonderen Fällen auch direkt eine Substitutionstherapie mit Diamorphin beginnen oder müssen die 2 davor gescheiterten Therapien mit anderen Substitutionsmitteln gewesen sein.

    Vielen Dank

  2. #2
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    Leider kenne auch ich die genaue Antwort nicht...

    Im Gesetztestext findet sich meiner Recherche nach nur der Wortlaut >>für die Dauer der Behandlung<< und der Hinweis, dass dabei sichergestellt werden muss dass der Patient zu Beginn der Behandlung und mindestens einmal im Quartal dem Konsiliarius vorgestellt wird. Zwar habe ich darüber hinaus einen interessanten Beitrag in der PZ gefunden, der aber leider auch nicht explizit auf diese Frage eingeht (hier dennoch der Link: http://www.pharmazeutische-zeitung.d...x.php?id=38989 ).


    Liebe Grüße und alles Gute Arnika

  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo zusammen,

    also: zur Dauer steht in der BtMVV NICHTS. Ergo: es gibt keine zwingend rechtsverbindlichen Vorgaben (aus dem Verwaltungsrechtlichen Bereich).
    Dann schaut man weiter in Therapieleitlinien (was allerdings nicht mehr Gegenstand einer sinnvollen Rechtsprüfung im 3. Stex. ist).
    http://www.bundesaerztekammer.de/dow...bstSynapse.pdf
    Selbst hier findet man keine allgemeinen Vorgaben zur maximalen Dauer der Substitutinstherapie. Interessant ist die Leitlinie (die ein Arzt mit suchttherapeutischer Qualifikation i.d.R. beachten "soll") dennoch.

    Mein Tipp für Ihr Examen falls Sie mal so eine Frage trifft (von deren Sachverhalt Sie noch nie gehört haben, dass der irgendwo geregelt wäre). Sagen Sie einfach sinngemäß: "Aus den geltenden Rechtsnormen (hier z.B. BtM-Recht) ist mir keine solche Vorschrift bekannt. Also kann daraus m.E. auch keine zwingende Rechtsbindung abgeleitet werden. Möglicherweise gibt es da Leitlinien oder Empfehlungen"
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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  4. #4
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    Mal ein Bisschen was "aus der Realität":
    Inzwischen wird immer mehr davon Abstand genommen, die zwanghafte Abdosierung als das Non plus ultra der Substitutionstherapie zu sehen. Vielmehr ist das primäre Ziel, den Patienten in ein geregeltes Leben zu bringen, ihm zu ermöglichen, zuverlässig einem Job nachzugehen und ein stabiles Umfeld aufzubauen. Dabei soll das Substitut helfen, quasi als eine Art "verlässlicher Partner" und nicht eine zusätzliche Baustelle eröffnen. So gibt es inzwischen viele Patienten, die über Jahre(!) stabil ohne Dosisschwankungen laufen.

    Aus dem von Dr. Ravati verlinkten Dokument:
    " Ziele und Ebenen der Behandlung sind:
    Sicherung des Überlebens,
    Reduktion des Gebrauchs anderer Suchtmittel,
    Gesundheitliche Stabilisierung und Behandlung von Begleiterkrankungen,
    Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und am Arbeitsleben,
    Opiatfreiheit. "

    "Opiatfreiheit" ist nicht umsonst der letzte Punkt auf der Liste.

    Viele Grüße
    Isoprop

  5. #5
    Premium-User Avatar von Runa Müller
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    Vielen Dank für die ausführlichen Antworten.

    Sollte mir eine Frage dieser Art in der Prüfung begegnen werd ich Ihren Tipp befolgen Herr Ravati.

  6. #6
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Ok... :-) Viel erfolg..

    Und noch zu "isoprop": absolut richtig, sehe ich genauso und der Link zeigt auch, dass das "Rausschmeißen" aus dem Programm nur eine letzte Maßnahme für mehrfach völlig unkooperative Abhängige sein darf, denn das ist für den Patienten und auch sein Umfeld/ die Gesellschaft ein gefährliches Problem.
    Daher sollten Ärzte bei "Verfehlungen" auch lieber 10 Augen zudrücken und immer wieder positiv motivierend auf diese Menschen eingehen :-)
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

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