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Thema: Urlaubstage

  1. #1
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    Urlaubstage

    Hallo,
    kurze Frage bezüglich der Urlaubstage.

    Ich bin Vollzeit angestellt (40h), bei einer 4 bzw. 5 Tage Woche...ich verlasse nun den Betrieb und habe noch einen Urlaubsanspruch für Januar und Februar. Könnte mir jemand sagen, wie ich die Tage brechne?

    Vielen Dank

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo kristina,
    sofern Sie nach Tarif angestellt sind, haben Sie nach dem Bundesrahmentarifvertrag
    http://www.pharmazeutische-zeitung.d.../BRTV_2011.pdf
    Anspruch auf 33 Werktage Erholungsurlaub (sofern Sie ein Jahr im Betrieb sind).

    Somit steht Ihnen pro Monat 1/12 davon zu, in Ihrem Fall für Jan+Feb 2013 also 2/12 = 5,5 Tage.

    Soweit ich weiß, wird hierbei auf 6 aufgerundet. Herr Hassel möge mich korrigieren.

    Beste Grüße und ein schönes Wochenende mit Schnee.
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  3. #3
    Premium-User
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    Üblich wären dann 2 Zwölftel vom Jahresurlaub, also 1 Sechstel. Ansonsten mal im Tarifvertrag nachgucken, da steht immer auch was dazu, wenn man den Betrieb im Laufe des Vetragsjahres verlässt. Dann haben Sie was schriftlich zum drauf beziehen.

    Lg
    Isoprop

  4. #4
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
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    Hallo kristina,
    zunächst wäre der Urlaub auf eine 4,5 Tage Woche umzurechnen (wenn ich das richtig verstanden habe, Sie arbeiten eine Woche 5, eine Woche 4 Tage?)
    33 :6 x 4,5 = 24,75
    davon 2/12 = 4,125
    lt. Tarifvertrag wird nicht gerundet, also würde man einfach bei einer Auszahlung des Urlaubs 1/25 des Bruttomonatsgehaltes mal 4,125 rechnen. Oder 4 Tage Urlaub nehmen und 0,125 vergessen

    Viele Grüße
    Martin Hassel
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  5. #5
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo kristina,
    die Arten auf die Herr Hassel und ich gerechnet haben, sind (Hr. Hassel, korrigieren Sie mich bitte, wenn ich falsch liege) zwei paar Schuhe.
    Herr Hassel hat Ihren Urlaub auf die reduzierte Arbeitszeit herunter gerechnet.
    In der Apo, in der ich tätig bin, haben alle (auch Teilzeitkräfte) 33 Tage Urlaubsanspruch, daher ergeben sich bei mir 5,5 Tage.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  6. #6
    Premium-User Avatar von Julian Eisenbach
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    Da kommt (in etwa) das gleiche heraus, weil Frau Noah es auf eine Kalenderwoche (6 Tage/Woche) bezieht und Herr Hassel auf die tatsächlichen Arbeitstage (4,5 Tage/Woche).

    Da Kristina ja jeweils eine 4 und eine 5 Tage Woche hat, ihr ein Urlaubsanspruch von 4,125 Tagen zusteht, ist sie berechtigt dazu eine Woche in der sie für 4 Tage eingeteilt wird, frei zu nehmen. (Natürlich kann sie die Tage auch aufteilen...)
    Das entspräche dann der Rechnung von Frau Noah von 5,5 = 6 Tagen.

    Alles klar?

    Besten Gruß

  7. #7
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
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    Sehr gut, Herr Eisenbach! Das ist genau der Punkt. Entweder man rechnet den Urlaub um auf die tatsächlichen Arbeitstage (meine Berechnung), wie es der Tarifvertrag und das Bundesurlaubsgesetz vorsieht.

    Oder man geht von dem tariflichen Urlaubsanspruch von 33 Werktagen aus und rechnet nicht um (Fr.Noahs Berechnung). Dann darf der Urlaub aber nur jeweils wochenweise genommen werden (und 6 Tage pro Woche aufgebraucht werden) um Gleichheit zwischen Vollzeit- und Teilzeitmitarbeitern zu gewährleisten. Dies wird in vielen Apotheken so gehandhabt.

    Was natürlich nicht geht, wäre ein Urlaubsanspruch von 33 Tagen für eine Teilzeitkraft, die dann nur jeweils die Tage frei nimmt, an denen sie hätte arbeiten müssen. Bsp.: Eine PTA arbeitet nur einen Tag die Woche, nämlich samstags. Sie hat 33 Tage Urlaub. Wenn sie nur jeweils die Samstage frei nehmen muss, hätte sie 33 Wochen Urlaub

    Viele Grüße
    Martin Hassel
    Ihr Experte im Forum Arbeitsrecht
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  8. #8
    Premium-User
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    Hallo,

    vielen Dank für Ihre vielen Antworten. Mein Problem erweitet sich jetzt ein wenig.

    Ich höre am 28.2 auf und möchte vorher gerne meinen Urlaub nehmen.
    28.2 = Donnerstag
    1.3 = Freitag
    Wie müsste ich denn nun meinen Urlaub legen.
    Ich habe am Mittwoch meinen regulären freien Tag.
    23.2 = Samstag, wäre mein Arbeitssamstag.
    Ich steige da selber nun nicht mehr so ganz durch.
    Müsste ich dann bei 4 Tagen Urlaub : den 23.,25., 26.,(27.frei), 28. nehmen?

    Vielen Dank!

  9. #9
    Premium-User Avatar von Julian Eisenbach
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    Zitat Zitat von kristina Beitrag anzeigen
    Müsste ich dann bei 4 Tagen Urlaub : den 23.,25., 26.,(27.frei), 28. nehmen?!
    Wenn du am Samstag genauso viele Stunden arbeitest wie an den restlichen Tagen wäre das in Ordnung.
    Dein Urlaubsanspruch in Stunden umgerechnet beträgt übrigens 33,67 Stunden.

    Rechnung:

    33 Tage Urlaub bei 6 Tageswoche Urlaubsanspruch für 1 Jahr
    33 Tage x 2/12 = 5,5 Tage Urlaubsanspruch für 2 Monate
    6 Tage entsprechen 40 Stunden
    5,5 Tage x 40 Stunden / 6 Tage = 33,67 Stunden
    Geändert von Julian Eisenbach (25.01.2013 um 08:35 Uhr)

  10. #10
    Premium-User
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    Hallo,
    vielen Dank noch einmal für Ihre Antworten.
    Eine Frage hätte ich dann aber doch noch:
    Wenn in meinem Gehalt die Notdienste inbegegriffen sind und ich nun keinen Notdienst machen kann, weil ich Urlaub habe, müsste ich die Stunden dann nacharbeiten.
    Wenn sie meinen Urlaub in Stunden rechnet dann müsste ich die Stunden nacharbeiten, aber wenn man den Urlaub in Tagen rechnet?

    Zur Erklärung: meine Chefin hat mich bei Vertragsunterzeichnung über Ohr gehauen. Sie hat gesagt, dass ich die Notdienste machen soll und dafür dann auch mehr Gehalt bekomme. Es hat sich dann rausgestellt, dass sie eine Doktorandin für den Notdienst hat und ich die Stunden nun nacharbeiten darf.
    Geändert von kris (01.02.2013 um 16:24 Uhr)

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