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>>Die Gefahrstoffverordnung gilt nicht für FAM, Rezepturen, Defekturen... die einzelnen bestandteile bei rezepturen beispiel salicylsäure im Standgefäß muss nach Gefahrstoffverordnung gekennzeichnet werden aber sobald es als rezeptur verarbeitet wird nicht mehr.<<
Soweit ich weiss, ist aber auch nach Inkrafttreten der neuen ApBetrO die AMWarnV (s. http://www.gesetze-im-internet.de/am...000220985.html ) gültig. Auch in der Empfehlung des NRF zur Kennzeichnung von Rezepturarzneimittel (s. http://www.zentrallabor.com/AppBetrO...chnung2012.pdf ) findet man hilfreiche Erläuterungen diesbezüglich, ich hoffe dadurch lassen sich einige Fragen/ Probleme lösen!?
Viele Grüße! Arnika
Geändert von arnika (13.01.2013 um 10:14 Uhr)
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