Hallo,
das ist eine gute Frage. Das BtM-Recht verbietet nicht ausdrücklich solche "kreativen" Verordnungen im Bereich der Substitutionsmittel.
ABER: In meinem BtM-Recht-Kommentar halten die Autoren das aufgrund der von Ihnen zitierten Gültigkeits-Dauer_Problematik für unzulässig!
Dort wird sogar als unzulässig kommentiert, wenn ein Patient am achten Tag (also noch rechtzeitig) Abends um 18 Uhr in die Apotheke komme und ein BtM wünsche, das die Apotheke nicht vorrätig habe und daher erst am nächsten Tag vom GH geliefert bekomme....!
Ehrlich gesagt halte ich das dann doch für etwas überinterpretiert, aber in Ihrem sehr viel deutlicher zeitverzögerten Fall haben Sie sogar in meinen Augen auch noch ein erhebliches Retax-Risiko. Ich rate Ihnen den Arzt zu einem gängigen Verordnungsverhalten zu bringen.
Frohe Weihnachten
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