Hallo zusammen,
Das hat sehr wohl Relevanz (s. nachfolgende Erläuterung)
Abgesehen von der Importquote sind auch hier Retaxierungen möglich. Wird ein Import namentlich genannt (und es besteht kein Rabattvertrag mit dem Original [=wichtige Voraussetzung!] muss der verordnete Import abgegeben werden [Ausnahme: Sie haben begründete pharmazeutische Bedenken, Aukutversorgung...]. Ist dieser nicht lieferbar, sollten Sie einen anderen günstigen Import abgeben. Ist gar kein Import lieferbar: Abgabe des Originals mit Sonder-PZN und handschriftlicher Begründung.
Auch hier vorsichtig sein, wenn man keine Retax riskieren will. Wenn keine Firma -also auch nicht der Originalhersteller- namentlich genannt wird, dann geht die GKV von einer produktneutralen Verordnung aus. Auch hier sollte versucht werden, einen preiswerten Import abzugeben.
Um vollends Verwirrung zu stiften: Achutung, manchmal ist das Original günstiger als die Importe!
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
Beste Grüße
Maike Noah
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