Hallo zusammen,
Zitat Zitat von Christoph Stackmann Beitrag anzeigen
Gehe ich richtig in der Annahme, daß "Reimport" keine Relevanz hat
Das hat sehr wohl Relevanz (s. nachfolgende Erläuterung)

Zitat Zitat von dude Beitrag anzeigen
wenn der arzt einen import aufschreibt, muss auf jeden fall versucht werden einer abzugeben, sonst gibts evtl am quartalsende probleme die importquote zu erfüllen.
Abgesehen von der Importquote sind auch hier Retaxierungen möglich. Wird ein Import namentlich genannt (und es besteht kein Rabattvertrag mit dem Original [=wichtige Voraussetzung!] muss der verordnete Import abgegeben werden [Ausnahme: Sie haben begründete pharmazeutische Bedenken, Aukutversorgung...]. Ist dieser nicht lieferbar, sollten Sie einen anderen günstigen Import abgeben. Ist gar kein Import lieferbar: Abgabe des Originals mit Sonder-PZN und handschriftlicher Begründung.

Zitat Zitat von dude Beitrag anzeigen
wenn der arzt keinen reimport aufschreibt muss das original abgegeben werden, die importquote wird nicht belastet
Auch hier vorsichtig sein, wenn man keine Retax riskieren will. Wenn keine Firma -also auch nicht der Originalhersteller- namentlich genannt wird, dann geht die GKV von einer produktneutralen Verordnung aus. Auch hier sollte versucht werden, einen preiswerten Import abzugeben.
Um vollends Verwirrung zu stiften: Achutung, manchmal ist das Original günstiger als die Importe!

Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
Beste Grüße
Maike Noah