Hallöchen,
ich habe eine Frage bezüglich der Meldung des Filialleiters bei der zuständigen Behörde. Im Skript des Intensivkurses recht steht, dass der Filialleiter, bzw. ein Wechsel des Leiters durch die neuen AMG-Novelle binnen 2 Wochen der zuständigen Behörde mitgeteilt werden kann. Ich hab das bisher als Erleichterung verstanden.
Im Gesetzestext des ApoG steht allerdings in § 2, Abs. 5:
"Soll die Person des Verantwortlichen im Sinne des Satzes 1 Nummer 2 geändert werden, so ist dies der Behörde
von dem Betreiber zwei Wochen vor der Änderung schriftlich anzuzeigen. Bei einem unvorhergesehenen Wechsel
der Person des Verantwortlichen muss die Änderungsanzeige nach Satz 2 unverzüglich erfolgen."
Daraus lese ich, dass die neue Regelung eigentlich eine Verschärfung ist, da der Filialleiter 2 Wochen vorher angemeldet werden muss.
War das auch im Skript so gemeint oder bist du da anderer Auffassung?
Viele Grüße.
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